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Urteile für Disziplinarverfahren

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Damit ist sie, was im Prüfungsverfahren zu berücksichtigen ist, unzulässig, weil § 26 Abs. 2 DRiG eine Weisung als Mittel der Dienstaufsicht ausschließt. 28 aa) Nach § 26 Abs. 2 DRiG bilden im Bereich der richterlichen Tätigkeit Vorhalt und Ermahnung die obere Grenze zulässiger Dienstaufsichtsmaßnahmen, jenseits derer dem Dienstherrn nur die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bleibt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. RiZ (R) 2/14
...Die Entscheidung, es ggf. auf ein Disziplinarverfahren ihres Dienstherrn oder sonstige beamtenrechtliche Folgen, etwa für ihren Besoldungsanspruch, ankommen zu lassen, oblag vielmehr allein der Klägerin. 42 (3) Die Beendigung der Beurlaubung mit Ablauf des 31....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 609/15
...Die sachgleiche Kriminalstrafe sei für das Disziplinarverfahren ohne Bedeutung. Bundesweit ahnde die Strafrechtspflege den Besitz von Kinderpornographie nicht einheitlich. 17 Beide Berufungen sind zulässig. Allein die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft ist begründet. 18 Beide Rechtsmittel sind auf die Bemessung der Disziplinarmaßnahme beschränkt worden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 10/18
...Hierfür ist zwar nicht ausreichend, dass eine Beförderung während des Verfahrens nach den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen möglich gewesen wäre; etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine konkret anstehende Beförderung durch das Disziplinarverfahren verhindert wurde....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 4/18
...Juni 2009 ordnungsgemäß eingeleiteten gerichtlichen Disziplinarverfahren hat die 6. Kammer des Truppendienstgerichts Nord mit Urteil vom 3. November 2010 den früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Reserve (Besoldungsgruppe A06 des Bundesbesoldungsgesetzes) herabgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 6/11
...Amtsbezeichnung "Notar" mit dem Zusatz "außer Dienst (a.D.)" weiterzuführen, hilfsweise den auf Seite 12 Abs. 2 aE des angefochtenen Urteils enthaltenen Satz "Der Antragsteller muss sich daran festhalten lassen, dass er durch seinen Antrag auf Entlassung aus dem Notaramt die abschließende Klärung der Frage, ob er in Vermögensverfall geraten ist, verhindert hat (vgl. zur parallelen Situation bei einem Disziplinarverfahren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotZ (Brfg) 4/16
...Abgesehen davon, dass die Beteiligung bei der Ahndung von Dienstvergehen auch durch die Förmlichkeiten und die Gliederung des Disziplinarverfahrens nach der Wehrdisziplinarordnung bestimmt wird und deshalb nur bedingt mit der Beteiligung in Personalangelegenheiten vergleichbar ist (vgl. Nr. 238 ff....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 25/17
...Das grundsätzliche Ergebnis des Disziplinarverfahrens (Verhängung einer Disziplinarmaßnahme oder ein Absehen davon) sei dem Beschwerdeführer mitzuteilen. Im Beschwerdebescheid des Befehlshabers des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr vom 18. April 2013 sei mitgeteilt worden, dass ein disziplinarrechtlich relevantes Verhalten nicht festgestellt werden könne....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 64/14
...Für die Besetzung des Spruchkörpers im Verfahren über den Ruhensantrag gilt deshalb die ständige Rechtsprechung des Senats, dass die Beteiligung ehrenamtlicher Richter nicht erforderlich ist, wenn es sich um Neben- oder Zwischenentscheidungen handelt, die auch im gerichtlichen Disziplinarverfahren außerhalb der Hauptverhandlung nur mit drei richterlichen Mitgliedern beurteilt werden (vgl. § 80 Abs....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WDS-VR 5/16
...Strafverfahren und Disziplinarverfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die Kriminalstrafe unterscheidet sich nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 2/15
...Eine Nachbewährung ist festzustellen, wenn durch das Gesamtverhalten eines Soldaten im Laufe des gerichtlichen Disziplinarverfahrens deutlich wird, dass das Verfahren selbst nachhaltig pflichtenmahnend auf ihn wirkt und er durch seine dienstliche Führung in jeder Hinsicht dokumentiert, dass er die durch die Pflichtverletzungen begründeten Zweifel an seiner charakterlichen Integrität und fachlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 5/12
...Abgesehen davon, dass die Beteiligung bei der Ahndung von Dienstvergehen auch durch die Förmlichkeiten und die Gliederung des Disziplinarverfahrens nach der Wehrdisziplinarordnung bestimmt wird und deshalb nur bedingt mit der Beteiligung in Personalangelegenheiten vergleichbar ist (vgl. Nr. 238 ff....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WDS-VR 5/17
...Trotz der Belastungen durch das Disziplinarverfahren sei er motiviert und verrichte anfallende Arbeiten auf hohem Niveau....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 8/15
...Diese Äußerungen stehen nicht im Kontext eines "repressiven" Straf- oder gerichtlichen Disziplinarverfahrens, das mit der Verfahrensgarantie des Grundsatzes, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten (Selbstbelastungsfreiheit), ausgestattet ist. Die Sicherheitsüberprüfung verfolgt demgegenüber ausschließlich präventive Ziele zum Schutz der Sicherheitsinteressen der Bundeswehr....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 32/13
...Auf Antrag des Vorstandes der Beklagten eröffnete der Disziplinarausschuss ein Disziplinarverfahren gegen den Kläger und gab ihm dies mit Beschluss vom 23.1.2013 bekannt; die ihm eingeräumte Gelegenheit zur Stellungnahme nahm der Kläger mit Schreiben vom 26.2.2013 wahr. 3 Mit Bescheid vom 7.5.2013 erteilte die Beklagte dem Kläger einen Verweis, da er seine Pflichten als Vertragsarzt verletzt habe....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 38/15 R
...Im Rahmen einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG NRW, wie sie beim Kläger offenbar durchgeführt wurde, hat der Beschäftigte lediglich anhängige Straf- und Disziplinarverfahren anzugeben (§ 14 Abs. 1 Nr. 16 SÜG NRW). Das sieht das beklagte Land offenbar selbst nicht anders....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 1071/12
...Wissen, welches Beamte der Bundespolizei im Rahmen eines Unterstützungseinsatzes erwürben, sei Länderwissen und unterstehe nicht der Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin. 82 c) Die Fürsorgepflicht des Bundes für seine Beamten spiele lediglich im Rahmen der Entscheidung über eine Anforderung, bei der Wahl der Ausrüstung und bei auf Hinweis des Landes nachträglich geführten Disziplinarverfahren eine...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvE 7/11
...April 2009 eingeleiteten gerichtlichen Disziplinarverfahren legte der Wehrdisziplinaranwalt dem Soldaten in der ihm am 10. August 2009 ausgehändigten Anschuldigungsschrift vom 2. Juli 2009 folgenden Sachverhalt als Dienstvergehen zur Last: "Der Soldat war am Vormittag des 13.05.2008 auf der Schießanlage des Standortübungsplatzes ......
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 5/10
...Strafverfahren und Disziplinarverfahren verfolgen - wie bereits dargelegt - unterschiedliche Zwecke (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 74 m.w.N.). 60 5. Die Kostenentscheidung folgt aus § 139 Abs. 2, § 140 Abs. 2 WDO....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 3/15
...Aufl 2018, § 304 SGB V RdNr 4; s auch § 112 Abs 1 S 2 Bundesbeamtengesetz zu dem vergleichbaren Fall einer Unterbrechung der Frist von zwei Jahren, nach deren Ablauf ein Anspruch des Beamten auf Entfernung für ihn ungünstiger Vorgänge aus der Personalakte besteht, durch Einleitung eines Straf- oder Disziplinarverfahrens)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 27/17 R