...Soweit er zu seiner Entschuldigung anführt, er habe es während seiner langjährigen Dienstzeit noch nicht erlebt, dass aus einem verschlossenen Dienstzimmer Unterlagen entwendet worden seien, verkennt er, dass die Anordnung, derartige Unterlagen in einem verschlossenen Schrank aufzubewahren, nicht in erster Linie dem Schutz vor Entwendung, sondern dem Datenschutz dient....