...Gegenüber sämtlichen Tochtergesellschaften erbringt sie Leistungen gegen Entgelt, u.a. auf administrativem, technischem und kaufmännischem Gebiet. 3 Bei der Klägerin und ihren Organgesellschaften waren Zinsaufwendungen angefallen, die im Wesentlichen auf nicht zweckgebundenen Darlehen beruhten. Die Gesellschaften durften die gewährten Mittel für den laufenden Geschäftsverkehr verwenden....