...Denn es sei seinem Vortrag nicht nachgegangen, der Verpächter habe nur deshalb das Grundstück selbst erworben, weil er selbst von der Bank kein Darlehen bekommen habe. Es ist nicht erkennbar, inwieweit die Frage, ob der Kläger das gepachtete Grundstück selbst hätte erwerben können oder ob ihm hierfür die finanziellen Mittel gefehlt haben, für die Entscheidung des FG bedeutsam war....