Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Dezember 2012 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 30 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 15/13
1. Im Rahmen der Bestimmung der für die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung kommt der Regulierungsbehörde bei der Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Ausfüllung das Gericht auch darauf nachzuprüfen hat, ob die Behörde plausibel und erschöpfend argumentiert hat (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung,...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 13/12
2013-09-25
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 14/12
2013-09-25
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 16/12
Das Mitwirkungsrecht des Personalrats gemäß § 68 Abs. 2 Nr. 3 BrbgPersVG (juris: PersVG BB) besteht im Hinblick auf den Stellenplanentwurf ohne Rücksicht darauf, ob dieser in seinen Einzelansätzen gegenüber dem Stellenplan des laufenden Haushaltsjahres Abweichungen vorsieht.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 9/13
1. Die Entscheidung des Geschäftsführers eines Jobcenters, der Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit zuzustimmen, unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats des Jobcenters. 2. Hat der Personalrat des Jobcenters rechtswirksam die Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme des Geschäftsführers verweigert und legt dieser daraufhin die Angelegenheit der Trägerversammlung vor, so ist diese verpflichtet, nach Maßgabe von § 69 Abs. 3...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 4/13
Verheiratete Besoldungsempfänger, deren Arbeitszeit zusammen die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten nicht übersteigt, erhalten den Familienzuschlag der Stufe 1 jeweils entsprechend ihrem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis gemäß § 6 Abs. 1 BBesG. Die in § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG enthaltene Kappungsgrenze findet nur Anwendung, wenn die Arbeitszeit der Ehegatten insgesamt diejenige eines Vollzeitbeschäftigten übersteigt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 52/11
2013-09-24
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 47/13, 2 B 47/13 (2 C 38/13)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 46/13, 2 B 46/13 (2 C 36/13)
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2013 wird aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland- Pfalz zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 42/13
2013-09-24
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 48/13, 2 B 48/13 (2 C 39/13)
Die Beschwerde des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. März 2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 51/13
Kommt im Mitbestimmungsverfahren zwischen dem Eigenbetriebsleiter und dem Personalrat des Eigenbetriebs keine Einigung zustande und ruft einer von ihnen daraufhin die Einigungsstelle (§ 85 SächsPersVG ) an, obliegt nicht nur die in § 85 Abs. 1 Satz 3 SächsPersVG geregelte Bestellung der Beisitzer der Einigungsstelle dem Eigenbetriebsleiter und dem Personalrat des Eigenbetriebs, sondern sind diese auch zuständig für die Einigung auf die Person des Vorsitzenden der Einigungsstelle. Dies gilt auch...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 3/13
1. Magnetschmuck ist keine apothekenübliche Ware im Sinne von § 1a Abs. 10 ApBetrO 2012 (juris: ApoBetrO 1987) und darf daher nicht in Apotheken angeboten und verkauft werden. 2. Ein Gegenstand ist der Gesundheit von Menschen unmittelbar dienlich oder förderlich (§ 1a Abs. 10 Nr. 2 ApBetrO), wenn er aus der Sicht eines verständigen Verbrauchers objektiv geeignet ist, zur Erhaltung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes beizutragen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 15/12
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 20/13, 9 B 21/13, 9 B 20/13, 9 B 21/13
Im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung einer Tierarzneimittelzulassung hat die nationale Behörde nur zu prüfen, ob Anlass zu der Annahme besteht, dass die Zulassung eine schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Eine (weitergehende) Rechtmäßigkeitskontrolle der von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Referenzzulassung erfolgt nicht.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 22/12
1. Der Unionsgesetzgeber verweist mit Art. 3 Abs. 1, Art. 4 und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (juris: EGV 1782/2003) ebenso wie mit Art. 4 Abs. 1, Art. 5 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 (juris: EGV 73/2009) zur Bestimmung der Grundanforderungen an die Betriebsführung auf Vorschriften des nationalen Rechts, soweit diese die in den Anhängen genannten Richtlinienbestimmungen umsetzen. 2. Diese Verweisung auf das einzeln benannte Richtlinienbestimmungen umsetzende...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 25/12
2013-09-18
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 26/13