Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2014-05-22
BVerwG 3. Senat
Wird ein Krankenhaus bestandskräftig als Brust(krebs)zentrum mit dem entsprechenden besonderen Versorgungsauftrag in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen, ist wegen der Verknüpfung von Krankenhausplanungs- und Krankenhausentgeltrecht auch entgeltrechtlich von einem Zentrum auszugehen. Der Begriff der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG erfasst sowohl patientenübergreifende Leistungen für die stationäre Versorgung als auch stationäre...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 14/13
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. November 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 24/14
1. Die Fiktion eines für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 KFürsV maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalts in § 53 Abs. 1 Satz 2 KFürsV erfasst nur den Fall der stationären Aufnahme des leistungsberechtigten Beschädigten selbst, nicht auch denjenigen der Aufnahme eines Familienmitglieds in eine stationäre Einrichtung. 2. Der Erstattungsanspruch des nach § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X (juris: SGB 10) vorleistenden Leistungsträgers richtet sich allein nach § 2 Abs. 3 Satz...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 33/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und unter Änderung des Streitwertbeschlusses des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2014 für das Berufungsverfahren auf...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 21/14
1. Die Zweitwohnungsteuer ist nicht gleichartig mit der Vermögensteuer, weil diese auf eine andere Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zugreift (vgl. BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28.95 - BFHE 182, 243). 2. Auf einen Schätzungsspielraum, der im Abgabenrecht einer Behörde eingeräumt wird, ist der Rechtsgedanke des § 114 Satz 2 VwGO entsprechend anzuwenden mit der Folge, dass ein Nachschieben von Gründen, sofern es materiell- und verwaltungsverfahrensrechtlich zulässig ist, nicht an...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 57/13
Weder aus § 351 Satz 1 FamFG noch aus Art. 35 GG oder aus § 8 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ergibt sich die Kostenfreiheit für behördliche Auskünfte, die ein Notar in Erfüllung seiner ihm durch § 351 Satz 1 FamFG auferlegten Nachforschungspflicht einholt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 45/13
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27. Februar 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 7 500 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 25/14
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. Februar 2014 wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 13/14
1. Ein Vereinsverbot kann von der in Anspruch genommenen Vereinigung in einem weiteren Umfang der gerichtlichen Kontrolle zugeführt werden als von Personen, die von der Verbotsbehörde als Vereinsmitglieder angesehen werden. 2. Die Begriffsmerkmale eines Vereins im Sinne des Vereinsgesetzes sind weit auszulegen. 3. Ein religiöser Verein kann nur dann als verfassungswidrig beurteilt werden, wenn er sich nicht darauf beschränkt, sich mit religiös begründeten, im Widerspruch zu grundlegenden...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 A 3/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juli 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 78 258,95 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 96/13
Nach § 156 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 13 Abs. 1 ZVG kommt es für die Abgrenzung der laufenden Beträge der öffentlichen Lasten von den Rückständen auf die Umstände im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlagnahme des Grundstücks an. Eine öffentliche Last, die in diesem Zeitpunkt Rückstand ist, bleibt dies auch dann, wenn sie nach den abgaberechtlichen Vorschriften gegenüber einem neuen Eigentümer des Grundstücks später wiederum fällig gestellt wird.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 7/12
2014-05-14
BVerwG 9. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 3/13
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 10/14
1. Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG a.F. (juris: GrStG 1973) dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d.h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (im Anschluss an Urteile vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 150.81 - BVerwGE 67, 123 <126> und vom 25. Juni...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 1/13
2014-05-14
BVerwG 9. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 2/13
1. Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen. 2. Die Annahme, hinsichtlich des Merkmals der "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll", erfasse die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in der Regel einen kleineren Bereich als hinsichtlich des Merkmals der Art der baulichen Nutzung, entbindet jedenfalls nicht von einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 38/13
1. Die nähere Ausgestaltung der gemäß § 82 Abs. 4 AufenthG an einen Ausländer gerichteten Aufforderung, zur Feststellung seiner Identität bei einer Botschaft vorzusprechen, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu messen. Eine Begleitung durch Polizeibeamte schon für die Anreise zur Vorsprache darf nur angeordnet werden, soweit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass ohne eine solche Begleitung der Zweck der Vorspracheanordnung nicht erreicht werden kann. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 3/13
Für Streitigkeiten über die Erstattung von Aufwendungen, die einem von einer vorzeitigen Besitzeinweisung (§ 18f FStrG) Betroffenen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstanden sind, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 3/14
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 16. Mai 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 75/12