1. Das Urteil des Amtsgerichts Sonneberg vom 18. Juni 2014 - 140 Js 22005/13 - 1 Cs - und der Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 24. September 2015 - 1 OLG 121 Ss 100/14 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. 2. Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Sonneberg zurückverwiesen. 3. Der Freistaat Thüringen hat dem Beschwerdeführer die ihm im...
1. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2015 - (569) 83 Js 445/10 Ns (126/13) - und der Beschluss des Kammergerichts vom 21. September 2015 - (3) 121 Ss 71/15 (96/15) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. 2. Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. 3. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. 4. Das Land...
1. Das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 8. April 2015 - 2 O 221/14 - und der darauf bezogene Beschluss des Landgerichts Lüneburg vom 8. Juni 2015 - 2 O 221/14 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit seinen Grundrechten aus Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes, soweit sie die Klage als unbegründet abgewiesen haben. Sie werden insoweit aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Lüneburg zurückverwiesen. Im...
1. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Juli 2011 - 324 O 274/07 - und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 11. November 2014 - 7 U 76/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen. 2. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. 3. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dem...
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Der Antrag auf Auslagenerstattung wird abgelehnt. Der Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. Oktober 2012 - VG 19 K 68.12 V - und der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. März 2013 - OVG 3 M 110.12 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wird aufgehoben und die Sache wird an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Das Land Berlin hat dem Beschwerdeführer seine...
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt R… wird abgelehnt, weil die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. §§ 114, 121 ZPO). Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie genügt nicht den Begründungsanforderungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG. Der Beschwerdeführer erstrebt die Beendigung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei gleichzeitiger Überweisung in ein...
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