...Eine Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie höchstrichterlich durch das Bundesverwaltungsgericht, den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden ist (vgl. Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 132 Rn. 18). So liegt es hier....