...Damit ist sichergestellt, dass über die Strafbarkeit als solche sowie über Art und Maß der Strafe nicht die Gerichte entscheiden, sondern der Gesetzgeber; desgleichen liegt weder eine unzulässige Analogie noch eine durch das Bundesverfassungsgericht so genannte Entgrenzung bzw. „Verschleifung“ (vgl. BVerfGE 126, 170, 211 mwN) von Tatbestandsmerkmalen vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24....