...Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei es mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar, die Berufsausbildung als Befähigungsvoraussetzung anzusehen. Im Übrigen werde für die Laufbahn des Klägers ein Studium nicht gefordert, denn nach der Prüfungsordnung II könnten auch Meister die Ausbildung zum Technischen Aufsichtsbeamten durchführen....