...Der Umstand, dass in der Bundeshauptstadt Berlin eine große Zahl von Bundesbeamten beschäftigt sei, für die eine andere Besoldung gelte, gehe auf die Neuordnung der Kompetenzverteilung im Grundgesetz zurück und sei durch die damit eröffnete Befugnis zum Erlass jeweils eigener Besoldungsregelungen gedeckt. 18 Schließlich könne offen bleiben, ob die Nettoalimentation der Besoldungsgruppe A 4 den nach...