In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 306 48 474.9 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 14. November 2012 durch die Vorsitzende Richterin Klante, die Richterin Dorn und den Richter am Amtsgericht Jacobi beschlossen: Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes, Markenstelle für Klasse 07, vom 30. März 2011 wird aufgehoben. Das Verfahren wird an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen.