Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
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Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 5. Mai 2017 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Streitwert: 17.500 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 147/17
1. Die Regelung des § 1156 Satz 1 BGB ist auf die Grundschuld entsprechend anwendbar. Der Grundstückseigentümer kann daher gegenüber dem Grundschuldzessionar nicht mit einer Forderung aufrechnen, die ihm gegen den Grundschuldzedenten zusteht. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Abtretung der Grundschuld unentgeltlich oder rechtsgrundlos erfolgt ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 302/16
1. Lehnen die Wohnungseigentümer es durch Beschluss ab, eine Maßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum durchzuführen, die ein Wohnungseigentümer zur Behebung von Schäden an seinem Sondereigentum verlangt, und erhebt der Wohnungseigentümer Anfechtungsklage und zugleich eine auf die begehrte Maßnahme bezogene Beschlussersetzungsklage, so werden Schadensersatzansprüche wegen einer verzögerten Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht dadurch ausgeschlossen, dass er nachfolgende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 101/16
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 5/18
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2. März 2017 wird auf seine Kosten verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 4.071,85 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 100/17
1. Eine bei einem deutschen Gericht erhobene Klage ist von Anfang an unzulässig, wenn wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bereits eine Klage bei einem international zuständigen Gericht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union anhängig ist. 2. Wird ein vor einem deutschen Gericht anhängiges Verfahren wegen einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bereits anhängigen Klage ausgesetzt, bewirkt die...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 83/17
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 14. Juni 2017 gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis zu 6.000 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 170/17
1a. Die auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkte Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist als Beratung und nicht als Betreiben eines Geschäfts zu vergüten. 1b. Der auftragsgemäße Entwurf zweier abgestimmter Testamente ist keine die Geschäftsgebühr auslösende Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. 2. Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 115/17
Ist die Verpflichtung zum Ersatz künftig eintretender Schäden rechtskräftig festgestellt, so steht die Sperrwirkung der materiellen Rechtskraft (ne bis in idem) der Zulässigkeit einer erneuten Feststellungsklage in unverjährter Zeit mit gleichem Streitgegenstand nicht entgegen, wenn Schäden noch nach Ablauf der 30-jährigen Verjährungsfrist eintreten können.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 253/16
Nach der Zielsetzung des Wohnungsvermittlungsgesetzes verliert der Wohnungsvermittler seinen Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 WoVermittG in der Regel auch dann, wenn er selbst oder - wenn es sich bei ihm um eine juristische Person handelt - sein Organ zum Zeitpunkt der Vermittlung oder des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss des Mietvertrags oder beim Abschluss des Mietvertrags Gehilfe des Verwalters der vermittelten Wohnung ist (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003,...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 38/17
1. Die Revisionen des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 2. Februar 2017 werden verworfen. 2. Die Rechtsmittelführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen. Ferner werden der Staatskasse die durch das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten auferlegt. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 351/17
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 23. Mai 2017 werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 374/17
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 13. Dezember 2016 dahingehend geändert, dass a) für den Mord lebenslange Freiheitsstrafe festgesetzt wird, b) der Angeklagte wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt ist. Die weitergehende Revision wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels sowie die hierdurch den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 267/17
Der Beginn der Verjährungsfrist für einen Rückabwicklungsanspruch nach einem Rücktritt gemäß § 8 VVG in der Fassung vom 21. Juli 1994 war nicht wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinausgeschoben.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 304/16
1. Auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Fulda vom 30. Mai 2017 im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen bleiben bestehen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehenden Revisionen des Angeklagten und der...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 431/17
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg - 8. Zivilsenat - vom 30. Mai 2017 wird auf ihre Kosten verworfen. Beschwerdewert: bis 80.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 18/17
1. Ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht als Anlieger die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, ist regelmäßig nicht aus dem Mietvertrag gemäß § 535 Abs. 1 BGB verpflichtet, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen. 2. Entsprechendes gilt für die allgemeine (deliktische) Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers aus § 823 Abs. 1 BGB.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 255/16
Der Beginn der Verjährungsfrist für einen Bereicherungsanspruch nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG in der Fassung vom 21. Juli 1994 war nicht wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinausgeschoben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 385/16
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 16. November 2017 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 1. Senats des Thüringer Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 72/17
Ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (Anschluss Senatsbeschluss vom 30. Mai 2017, VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 12 mwN).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 47/17