Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Vollendetes Inverkehrbringen von Arzneimitteln durch Abgabe an andere setzt bei einer Versendung voraus, dass die Sendung in den Zugriffsbereich des Empfängers gelangt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 535/12
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 19. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. März 2011 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Klägerin erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 68/11
Das zuständige Gericht kann, wenn ein Mahnverfahren vorangegangen ist und mehrere Antragsgegner Widerspruch oder Einspruch eingelegt haben, noch nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt werden, wenn der Antragsteller einen entsprechenden Antrag mit der Anspruchsbegründung stellt oder, bei Unkenntnis des dafür zuständigen Obergerichts, gegenüber den Streitgerichten zumindest ankündigt und den Antrag unverzüglich nachholt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ARZ 423/13
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. September 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitwert: bis 80.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 394/12
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 28. März 2012 durch Beschluss nach § 552a ZPO auf ihre Kosten zurückzuweisen. Streitwert : 22.100 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 142/12
Ein Unfallgeschädigter kann die durch eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung entstandenen Kosten vom Schädiger nur ersetzt verlangen, wenn der Unfall zu einer Körperverletzung geführt hat. Die bloße Möglichkeit oder der Verdacht einer Verletzung genügt dafür nicht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 95/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. August 2012 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Das Berufungsgericht hat allerdings nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Verjährung der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 507/12
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 14. Dezember 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Ausspruch über das Absehen von Verfallsanordnungen nach § 111i Abs. 2 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehenden Revisionen werden gemäß § 349 Abs. 2 StPO als...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 258/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Coburg vom 11. März 2013 im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 372/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 12. Juni 2013 aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Anrechnung von Leistungen unterblieben ist, die im Rahmen der durch das einbezogene Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 28. Februar 2012 gewährten Strafaussetzung zur Bewährung erbracht worden sind. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 489/13
Bei dem Verkauf von Indexzertifikaten im Wege des Eigengeschäfts (§ 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG) besteht auch für Sachverhalte ab dem 1. November 2007 keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über ihre Gewinnspanne. Etwas anderes folgt weder aus §§ 31 ff. WpHG, insbesondere § 31d WpHG, in der seit dem 1. November 2007 geltenden Fassung noch aus Art. 19 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 (Finanzmarktrichtlinie) in Verbindung mit Art. 26 der...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 332/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 19. Oktober 2012, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des Betruges in zwei Fällen sowie des versuchten Betrugs schuldig ist, b) aufgehoben in den Aussprüchen über die Einzelstrafen in den Fällen B. II. 1. c) und d) - Taten 3 und 4 - sowie 3. a), b) und c) - Taten 5 bis 7 - der Urteilsgründe und über die Gesamtstrafe; die jeweils zugehörigen Feststellungen bleiben...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 259/13
1. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 20 - vom 7. März 2012 durch Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen. 2. Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf bis zu 900 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 120/12
1. Auf die Revision der Angeklagten Z. wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 3. Dezember 2012, soweit es sie betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben a) im Schuldspruch, soweit die Angeklagte wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion verurteilt worden ist, jedoch mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen, b) im gesamten Strafausspruch. 2. Auf die Revision des Angeklagten T. wird das vorbezeichnete Urteil, soweit es ihn betrifft, mit den...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 264/13
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 209/12
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 136/13
Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt worden, von seinem Recht an einem Grundstück gegenüber einem nachrangigen Grundpfandgläubiger keinen Gebrauch zu machen, kann dieser in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ihm vorgehende Recht abweichend von § 44 Abs. 1 ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird. Einer Zustimmung des Anfechtungsgegners bedarf es nicht.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 195/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 5. Februar 2013, soweit es ihn betrifft, im Fall II.4 der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen sowie im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. 2. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 236/13
1. Die Faxübermittlung fristwahrender Schriftsätze darf einem Auszubildenden nur dann übertragen werden, wenn dieser mit einer solchen Tätigkeit vertraut ist und eine regelmäßige Kontrolle seiner Tätigkeit keine Beanstandungen ergeben hat (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2003, VI ZB 38/02, NJW-RR 2003, 935, 936 mwN und vom 26. Januar 2006, I ZB 64/05, NJW 2006, 1519, 1520 Rn. 11). 2. Bei Fehlen einer konkreten Einzelanweisung müssen allgemeine organisatorische Regelungen in der...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 7/13
Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerinnen wird der Beschluss des Oberlandesgerichts München 27. Zivilsenat vom 26. Juni 2012 aufgehoben. Den Klägerinnen wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gewährt. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt 279.437,50 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 187/12