Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Die Ursächlichkeit einer Verletzung der Aufklärungspflicht für den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds wird vermutet.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 273/12
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1. August 2012 verkündete Urteil des 5. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 146/12
Die Strafbarkeit nach § 184b StGB setzt nicht voraus, dass die Darstellung der sexuellen Handlung einen vergröbernd-reißerischen Charakter aufweist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 485/13
Bei den auf dem Falkenseer Platz in Berlin zwischen den Leitlinien befindlichen Pfeilen handelt es sich nicht um bloße Fahrempfehlungen, sondern um (verbindliche) Fahrtrichtungsgebote.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 161/13
1. Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert; eine angebotene finanzielle Kompensation lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern kann nur als Mittel dienen, um die anderen Wohnungseigentümer zu der Erteilung der Zustimmung zu bewegen. 2. Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 25/13
Tritt der Steuerberater bei einem rein steuerrechtlichen Mandat in konkrete Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft ein, ohne die Frage nach dem Insolvenzgrund zu beantworten, hat er das Vertretungsorgan darauf hinzuweisen, dass eine verbindliche Klärung nur erreicht werden kann, indem ihm oder einem fachlich geeigneten Dritten ein entsprechender Prüfauftrag erteilt wird.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 53/13
Der Beklagten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gewährt. Der Beklagten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gewährt. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg - 12. Zivilsenat - vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 262/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 3. Juni 2013 hinsichtlich der Feststellungen nach § 111i Abs. 2 StPO aufgehoben; diese Feststellungen entfallen. 2. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen. 3. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 577/13
Ein Gläubiger ist mit seinem gerichtlich festgesetzten prozessualen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines gegen den Schuldner geführten Rechtsstreits, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen begonnen wurde, kein Insolvenz-, sondern Neugläubiger. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schuldner zusätzlich aus einem vor Insolvenzeröffnung verwirklichten Schuldgrund materiell-rechtlich zur Kostenerstattung verpflichtet ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 57/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 15. April 2013 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchter besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt ist sowie b) im Adhäsionsausspruch dahin ergänzt, dass eine Verpflichtung zum Ersatz des materiellen Schadens des Nebenklägers W. für den Angeklagten nur insoweit...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 315/13
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das seinem Bevollmächtigten am 6. November 2013 zugestellte Urteil des 1. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 83/13
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 25.442,38 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 221/11
Wird eine Klage auf Mängelbeseitigung abgewiesen, so bemisst sich die Beschwer des Klägers nach den Kosten der Selbstvornahme.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 41/13
1. Zur Auslegung einer heimvertraglichen Regelung, in der hinsichtlich der von dem Heimträger zu berechnenden Leistungsentgelte auf Regelungen verwiesen wird, die zwischen den Heimträgerverbänden und den öffentlichen Leistungs- und Kostenträgern in der Pflegesatzkommission vereinbart sind. 2. Eine heimvertragliche Regelung, in der die Reduzierung des Heimentgelts bei Heimbewohnern mit Sondenernährung auf rund ein Drittel des Verpflegungsanteils des Heimentgelts festgelegt wird, ist angemessen...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 187/13
1. Die Verjährung eines gegen einen rechtlichen Berater gerichteten Ersatzanspruchs beginnt zu laufen, wenn der Mandant den Schaden und die Pflichtwidrigkeit des Beraters erkannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat. 2. Rät der Berater zur Fortsetzung des Rechtsstreits, hat der Mandant in der Regel auch dann keine Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit des Beraters, wenn das Gericht oder der Gegner zuvor auf eine Fristversäumung hingewiesen hat.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 245/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 28. Juni 2013 hinsichtlich der Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO aufgehoben; diese Feststellung entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 578/13
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 18. Oktober 2012, berichtigt durch Beschluss vom 1. November 2012, wird auf Kosten des Rechtsbeschwerdeführers als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 2.175,78 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 114/12
Zur wirtschaftlichen Kongruenz des vom Makler nachgewiesenen zum abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag bei erheblichen Preisnachlässen (hier: mehr als 50%).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 131/13
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 11. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. Juni 2013 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 56.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 148/13
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 18. Oktober 2012, berichtigt durch Beschluss vom 1. November 2012, wird auf Kosten des Rechtsbeschwerdeführers als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.793,86 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 109/12