1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 15. April 2013 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchter besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt ist sowie b) im Adhäsionsausspruch dahin ergänzt, dass eine Verpflichtung zum Ersatz des materiellen Schadens des Nebenklägers W. für den Angeklagten nur insoweit...