Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Zum Beginn des Laufs der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen anwaltlicher Falschberatung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 217/12
Die beabsichtigte Entscheidung des 4. Strafsenats widerspricht der Rechtsprechung des 3. Strafsenats, der an dieser festhält.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 ARs 7/13
Der Beschwerde der Beklagten wird insgesamt, der Beschwerde der Klägerin wird teilweise stattgegeben. Das Urteil des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 15. Mai 2012 wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist und als zum Nachteil der Klägerin Vorschuss- und Schadensersatzansprüche wegen eines unzureichenden Schallschutzes in den Böden der Maisonettewohnungen vom 9. ins 8. OG, in den Böden der Büros im 1. OG und im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 160/12
Peter Fechter 1. Die einzelnen Bilder eines Films sind unabhängig vom Schutz des Films als Filmwerk oder Laufbildfolge, wenn nicht als Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, so doch jedenfalls als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt. Der Lichtbildschutz einzelner Filmbilder aus § 72 UrhG erstreckt sich nicht nur auf die Verwertung der Bilder in Form von Fotos, sondern auch auf die Verwertung der Bilder in Form des Films. 2. Rechtsfolge der Verwirkung nach § 242 BGB ist im Urheberrecht wie...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 86/12
Aufruf zur Kontokündigung Die an eine Sparkasse gerichtete Aufforderung eines Verbraucherverbandes, das Girokonto eines Inkassounternehmens zu kündigen, das sich durch die Geltendmachung von Forderungen bewusst an der Durchsetzung eines auf systematische Täuschung von Verbrauchern angelegten Geschäftsmodells des Auftraggebers beteiligt, stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 75/13
Der Formularzwang nach § 758a Abs. 6 ZPO i.V.m. §§ 1, 3 ZVFV gilt nicht für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach § 287 Abs. 4 AO.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 37/13
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 27. August 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 706/13
1. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Vertragsparteien bei der Gewerberaummiete in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass der Vermieter im Anschluss an Nebenkostenabrechnungen die Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen durch einseitige Erklärung anpassen darf (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. September 2012, XII ZR 112/10, NJW 2013, 41). 2. Die Ausübung dieses Anpassungsrechts unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis des § 550 Satz 1 BGB, so dass sie nicht dazu...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 65/13
1. Die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt ist auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln, wenn der Unterhaltspflichtige über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt (im Anschluss an BGH, 28. Juli 2010, XII ZR 140/07, BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535). 2. Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 25/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 15. Juli 2013 a) im Schuldspruch geändert und neu gefasst: Der Angeklagte ist schuldig der unerlaubten gewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in 36 Fällen, des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 17 Fällen sowie der unerlaubten Verbrauchsüberlassung an Minderjährige in drei tateinheitlichen Fällen;...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 693/13
Es wird festgestellt, dass die am 14. Mai 2013 eingelegte Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 7. Mai 2013 wirksam zurückgenommen ist. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 527/13
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Aschaffenburg - 2. Zivilkammer -vom 12. Juli 2013 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 5.000 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 26/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 25. März 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 422/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 29. August 2013 im Strafausspruch und im Maßregelausspruch mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 451/13
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 10. Oktober 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als hinsichtlich der Klage zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 398/12
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Limburg a. d. Lahn vom 26. Juni 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Der Urteilstenor wird jedoch dahin neu gefasst, dass festgestellt wird, dass die Angeklagte wegen Totschlags in zwei Fällen rechtskräftig verurteilt ist, sie darüber hinaus des Mordes schuldig ist und zu einer lebenslangen...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 526/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 14. Mai 2013 im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 347/13
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 1. August 2013 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen II. 66 bis 78 der Urteilsgründe wegen Bankrotts verurteilt wurde, b) das Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Bankrotts in 65 Fällen schuldig ist, c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen bleiben aufrecht erhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 533/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 28. August 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Zur Strafzumessung durch das Landgericht bemerkt der Senat ergänzend: Das Landgericht hat ausgeführt, soweit der vertypte Strafmilderungsgrund nach § 21 StGB...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 452/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 9. Oktober 2013 im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist. Die weitergehende Revision wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 447/13