Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Geschäftsführerhaftung 1. Der Geschäftsführer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen. 2. Allein die Organstellung und die allgemeine Verantwortlichkeit für den Geschäftsbetrieb begründen keine Verpflichtung des Geschäftsführers...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 242/12
Auf die Revision der Nebenklägerin wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Oktober 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 98/14
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. Juli 2013 - 15 U 174/12 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 66.119,56 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 537/13
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 27. September 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als hinsichtlich der Höhe der Vergütung zum Nachteil der Klägerin erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 220/12
Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 27. September 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als im Gesamtvertrag die Vergütung auf 30% des GEMA-Tarifs WR-KS in der jeweils gültigen Fassung festgesetzt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 214/12
Der Schadensersatzanspruch eines Radfahrers, der im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen erlitten hat, die durch das Tragen eines Schutzhelms zwar nicht verhindert, wohl aber hätten gemildert werden können, ist jedenfalls bei Unfallereignissen bis zum Jahr 2011 grundsätzlich nicht wegen Mitverschuldens gemäß § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gemindert.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 281/13
Die auf die Nichtigkeit ihres Gesellschaftsvertrages (§ 134 BGB, Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG) und die Aussichtslosigkeit ihres Rechtsmittels (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 2012 - XI ZR 324/11, WM 2012, 2322 Rn. 11 ff.; BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - II ZR 86/10, - II ZR 87/10 und - II ZR 88/10, jeweils juris) vorab hingewiesene Klägerin wird, nachdem sie die Revision gegen das am 27. November 2012 verkündete Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurückgenommen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 50/13
Rabattvereinbarungen II Die für die Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur Festsetzung begehrte Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens auch dann anzurechnen, wenn der anwaltliche Vertreter des Erstattungsberechtigten für diesen auf der Grundlage einer Stundenhonorarvereinbarung tätig geworden ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZB 8/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 9. September 2013 mit den Feststellungen aufgehoben a) in den Fällen II. b) 1. bis 29. der Urteilsgründe, b) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 658/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 6. November 2013 im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Herstellens von Schusswaffen in Tateinheit mit unerlaubtem Handel mit Schusswaffen und unerlaubtem Besitz von halbautomatischen Kurzwaffen in zwei tateinheitlichen Fällen, unerlaubten Herstellens von Schusswaffen in Tateinheit mit unerlaubtem Handel mit Schusswaffen und unerlaubtem Besitz von halbautomatischen Kurzwaffen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 71/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 7. Januar 2014 mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zu den rechtswidrigen Taten aufrecht erhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 171/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 4. Oktober 2013 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 111/14
Zum Abrechnungsbetrug der Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes, deren Mitarbeiter nicht über die mit der Kranken- und Pflegekasse vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 21/14
Der Tatrichter hat sich die Überzeugung von der Richtigkeit des vom Anspruchsteller behaupteten Umfangs einer verlorengegangenen Sendung anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls zu bilden. Dabei sind nicht nur vorgelegte Lieferscheine und dazu korrespondierende Rechnungen, sondern alle Umstände, die für oder gegen den vom Kläger vorgetragenen Umfang sprechen - gegebenenfalls nach einer Beweiserhebung - zu berücksichtigen. Eine Beweiserleichterung aufgrund der Grundsätze zum Anscheinsbeweis...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 50/13
Die Revision gegen das am 17. Juli 2013 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 104/13
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 23. August 2013 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 154/14
1. Der zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Verpflichtete hat sich die für die Auskunft notwendigen Kenntnisse und Unterlagen - soweit erforderlich - auch von Dritten zu beschaffen. 2. Gibt die von dem Verpflichteten abgegebene eidesstattliche Versicherung - etwa aufgrund von in der Erklärung enthaltenen Zusätzen - Anlass zu der Annahme, dass er die von ihm zuvor erteilte Auskunft nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen hat, kann das Vollstreckungsgericht gemäß § 261 Abs. 1 BGB...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 37/13
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 12. August 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Hildesheim zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 139/14
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 29. August 2013 wird zurückgewiesen. Die Rechtssache wirft keine entscheidungserheblichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Eine Entscheidung ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 543 Abs. 2 ZPO). Die Revision ist nicht zuzulassen, da die angefochtene Entscheidung sich...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 240/13
1. Beeinträchtigen außergewöhnliche Umstände (hier: ein Fluglotsenstreik) die Einhaltung des Flugplans eines Luftverkehrsunternehmens, kommt es für die Beurteilung der Frage, ob die Annullierung oder große Verspätung eines Flugs darauf zurückgeht, nicht darauf an, ob der Flug von den Umständen unmittelbar betroffen ist oder die Umstände an demselben Tag bei einem der vorangehenden Flüge des für den annullierten oder verspäteten Flugs vorgesehenen Flugzeugs eingetreten sind. 2. Welche Maßnahmen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 121/13