1. Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG, kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt grundsätzlich nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten, bis der Leistende ihm die Rechnung erteilt (Anschluss an BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011, I ZR 125/10, GRUR 2012, 711 Rn. 44 - Barmen Live; Beschluss vom 8. März 2005, VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006). 2. Ist ernstlich zweifelhaft, ob die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, kann der Leistungsempfänger die...