In dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrags in Form einer sogenannten Realofferte zu sehen, die von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (Bestätigung und Fortführung der Senatsrechtsprechung BGH, Urteile vom 22. Januar 2014, VIII ZR 391/12, CuR 2014, 27 Rn. 13 f.; vom 6. Juli 2011, VIII ZR 217/10, NJW...