1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Juni 2017 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Anstiftung zu unrichtigen Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels, der Anstiftung zur falschen Versicherung an Eides Statt in Tateinheit mit Nötigung, der Fälschung beweiserheblicher Daten in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Ausspähen von Daten, und der Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage in drei Fällen schuldig...