Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Öffentliche Zustellung 1. An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen. 2. Vor der Bewilligung einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 2 ZPO kann von einem erneuten Zustellversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 20/18
Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S.v. § 1806 2. Halbsatz BGB auf einem Sammelanderkonto verwaltet.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 300/18
1. Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei in Form der Absatzhilfe setzt die Feststellung eines Absatzerfolgs voraus. 2. Für die Beurteilung des Versuchsbeginns ist bei der Hehlerei in der Variante der Absatzhilfe auf das unmittelbare Ansetzen des Absatzhelfers abzustellen. 3. Zum Verhältnis zwischen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei und Geldwäsche.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 281/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 11. Januar 2018, soweit es ihn betrifft, aufgehoben, im Ausspruch über a) die Einzelstrafe bezüglich des Totschlags b) sowie die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht tätige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 371/18
1. Ist der Umgangspfleger auch bei der Durchführung des Umgangs entsprechend einer ausdrücklichen familiengerichtlichen Anordnung anwesend, kann er auch hierfür eine Vergütung beanspruchen. 2. Einer Rückforderung überzahlter Vergütung des Umgangspflegers kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Umgangspflegers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 135/18
Macht ein Kläger einen unbezifferten Zahlungsanspruch unter Angabe eines Mindestbetrags geltend, so ist für seine Beschwer als Rechtsmittelkläger nicht von der tatsächlichen Höhe des Anspruchs, sondern von dem in der Vorinstanz angegebenen Mindestbetrag auszugehen; eine Beschwer besteht nur, wenn und soweit dieser Mindestbetrag durch den von der Vorinstanz zugesprochenen Betrag unterschritten wurde (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 24. März 2016, III ZR 52/15, NZV 2016, 517 und vom 30....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 90/17
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 12. Zivilsenats des Kammergerichts vom 8. März 2018 wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen. Wert des Beschwerdegegenstands: 50.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 17/18
Die nachträgliche Verbindung der Strafsachen 5 Ds 610 Js 35887/16 des Amtsgerichts - Strafrichter - Chemnitz und 3 Ls 310 Js 39008/15 des Amtsgerichts - Schöffengericht - Mannheim wird abgelehnt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 311/18
Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 8. Juni 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 432/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle (Saale) vom 7. Dezember 2017 im Strafausspruch dahin geändert, dass die Einzelgeldstrafen in den Fällen IV. 2., IV. 4. bis 7. und IV. 15. der Urteilsgründe auf 60 Tagessätze zu je 30 € herabgesetzt werden. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 167/18
1a. Für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, besteht ausnahmsweise keine geborene, sondern lediglich eine gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn und soweit sie in Anspruchskonkurrenz zu Beseitigungsansprüchen der Wohnungseigentümer aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB stehen; das gilt auch, soweit der Beseitigungsanspruch die Wiederherstellung des vorherigen Zustands umfasst (insoweit...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 328/17
1. Da das häusliche Musizieren einschließlich des dazugehörigen Übens zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung gehört, sind daraus herrührende Geräuscheinwirkungen jedenfalls in gewissen Grenzen zumutbar und in diesem Rahmen als unwesentliche Beeinträchtigung des benachbarten Grundstücks im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB anzusehen; insoweit hat ein Berufsmusiker, der sein Instrument (hier: Trompete) im häuslichen Bereich spielt, nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 143/17
Eine Haftung des Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten des Verbands scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten). Hierzu gehören Aufwendungsersatzansprüche, die einem Wohnungseigentümer wegen der Tilgung einer Verbindlichkeit des Verbands zustehen, und zwar auch dann, wenn die Tilgung eine Notgeschäftsführungsmaßnahme i.S.d. § 21 Abs. 2 WEG ist; dies gilt...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 279/17
1. Der Mandant hat in der Regel keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von Schaden und Schädiger, wenn der von ihm beauftragte Steuerberater, gegen den sich der Anspruch richtet, die in einem Steuerbescheid oder einem Schreiben des Finanzamts enthaltene Rechtsansicht als unrichtig bezeichnet und zur Einlegung eines Rechtsbehelfs rät. 2. Der Mandant muss sich die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis eines Rechtsanwalts zurechnen lassen, den er mit der Durchsetzung des...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 168/17
Erfährt der Haftrichter während des Anhörungstermins, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt hat, muss er dafür Sorge tragen, dass dieser von dem Anhörungstermin in Kenntnis gesetzt wird und an der Anhörung teilnehmen kann. Ist eine Teilnahme an dem schon anberaumten Anhörungstermin nicht möglich, ist ein neuer Termin zu bestimmen. Bis dahin kann über die Anordnung von Haft nur vorläufig im Wege einer einstweiligen Anordnung entschieden werden.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 69/18
Gegen die Zurückweisung eines Antrags, die Aussetzung des Entschädigungsverfahrens gemäß § 201 Abs. 3 Satz 1 GVG aufzuheben und das Verfahren fortzusetzen, ist nicht die sofortige Beschwerde nach § 252 ZPO, sondern nur - unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 ZPO - die Rechtsbeschwerde statthaft (Bestätigung und Fortführung des Senatsbeschlusses vom 27. Juni 2012, III ZB 45/12, NJW 2012, 2449).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 71/18
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 16. März 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an einen anderen Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 122/17
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 19. März 2018 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit es den Angeklagten A. betrifft. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 312/18
Der Rechtsanwalt, der einen falsch adressierten fristgebundenen Schriftsatz unterschrieben, seinen Irrtum dann aber bemerkt und einen korrigierten Schriftsatz unterzeichnet hat, genügt regelmäßig der von ihm geforderten üblichen Sorgfalt, wenn er eine sonst zuverlässige Kanzleikraft anweist, den korrigierten Schriftsatz zu versenden; der eigenhändigen Vernichtung oder eigenhändiger Durchstreichungen des ursprünglichen Schriftsatzes bedarf es grundsätzlich nicht (Anschluss u.a. an BGH, Beschluss...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 259/17
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 14. Mai 2018 - 11 EK 9/18 - wird als unzulässig verworfen. Gegenstandswert: 1.800 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 72/18