Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 21. November 2013 werden verworfen. 2. Die Rechtsmittelführer haben die Kosten ihrer Revisionen zu tragen. Ferner werden dem Angeklagten die durch sein Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen der Nebenkläger auferlegt. Die Staatskasse hat auch die durch das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 147/14
1. Sofern sich ein Betroffener nicht behandeln lassen will, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vorliegen und diese rechtswirksam genehmigt wird (Fortführung von Senatsbeschluss vom 14. August 2013, XII ZB 614/11, FamRZ 2013, 1726). 2. Zu den Anforderungen an den Tatrichter betreffend Feststellung und Darlegung eines Versuchs, den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 169/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6. November 2013 nach § 349 Abs. 4 StPO im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 275/14
Das Verfahren wird eingestellt. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens. Es wird jedoch davon abgesehen, ihr die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 248/14
Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014, XII ZB 632/12, FamRZ 2014, 647).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 107/14
Kommt es für das Erreichen der Beschwer nach § 61 Abs. 1 FamFG auf ein Geheimhaltungsinteresse des zur Auskunft verpflichteten Rechtsmittelführers an, hat dieser sein besonderes Interesse, bestimmte Tatsachen geheim zu halten, und den durch die Auskunftserteilung drohenden Nachteil substantiiert darzulegen und erforderlichenfalls glaubhaft zu machen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. April 2014, XII ZB 565/13, FamRZ 2014, 1100).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 85/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 14. Februar 2014 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zum Antrag des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 263/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 17. Oktober 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Wirtschaftsstrafkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 126/14
1. Die Beklagten werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. November 2012 auf ihre Kosten durch Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückzuweisen. 2. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 360/12
1. Ist die vom Bieter im Rahmen eines Übernahmeangebots nach § 29 Abs. 1 WpÜG vorgesehene Gegenleistung nicht angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, so haben die Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen haben, einen Anspruch gegen den Bieter auf Zahlung der angemessenen Gegenleistung. 2. Die Referenzzeiträume der §§ 4, 5 WpÜG-AngVO verlängern sich entsprechend, wenn der Bieter bereits vor der Veröffentlichung seines Übernahmeangebots 30% oder mehr der Stimmrechte der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 353/12
1. Eine Kündigungsfrist in der Satzung eines in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten Arbeitgeberverbandes, die sechs Monate überschreitet, ist auch unter Berücksichtigung der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten berechtigten Belange des Verbandes regelmäßig nicht mit der in Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten individuellen Koalitionsfreiheit seiner Mitglieder vereinbar. 2. Überschreitet die in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes bestimmte Kündigungsfrist die im Hinblick auf...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 243/13
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. Juni 2013 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Klägers gegen die Abweisung seiner gegen die Beklagte zu 1 gerichteten Klage zurückgewiesen wurde. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2, an das Berufungsgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 240/13
Wirksamkeit des Strafantrags eines vom Amtsgericht bestellten Betreuers ohne ausdrückliche Erstreckung des Aufgabenkreises auf eine Strafantragstellung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 46/14
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 371/13
Generelle Feststellungen zur Art und Weise der Schadensberechnung können Gegenstand einer Feststellung im Kapitalanlegemusterverfahren sein.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 1/12
Ein Prospekt hat sachlich richtig und vollständig über die Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit des konkreten Anlagemodells aufzuklären, mit deren Verwirklichung ernsthaft zu rechnen ist oder die jedenfalls nicht nur ganz entfernt liegen. Es besteht aber keine allgemeine Pflicht darauf hinzuweisen, dass die Konzeption eines Fonds in steuerlicher Hinsicht "neu" ist und von der Finanzverwaltung bislang nicht abschließend überprüft bzw. in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 30/12
1. Im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Union (effet utile) muss der Haftrichter die Anordnung von Sicherungshaft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene entgegen den Vorgaben des Unionsrechts untergebracht werden wird (Umsetzung von EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014, C-473/13 und C-514/13 - Bero und Bouzalmate, ECLI:EU:C:2014:2095 Rn. 30 f.). 2. In Deutschland darf Ab- und Zurückschiebungshaft nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG nur in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 137/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18. Dezember 2013 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der geheimdienstlichen Agententätigkeit schuldig ist; b) im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an einen anderen Strafsenat des Kammergerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 188/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 12. Februar 2014 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 286/14
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 13. August 2013 - 5 U 2181/12 - wird zurückgewiesen Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Streitwert beträgt bis zu 290.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 412/13