Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Die Kosten des Verfahrens werden der Gläubigerin auferlegt. Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 4/14
1. Auf die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 17. Dezember 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 163/14
Der Antrag des Landgerichts Konstanz - 2. Große Jugendkammer - auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 225/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 3. Dezember 2013 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 128/14
1. Ein vom Nebenkläger bevollmächtigter und danach beigeordneter Rechtsanwalt kann für die bestimmenden Revisionsschriftsätze Untervollmacht erteilen. 2. Unterzeichnet ein unterbevollmächtigter Rechtsanwalt die von dem eigentlich mandatierten Rechtsanwalt verfasste Revisionsbegründungsschrift mit dem Zusatz "für Rechtsanwalt …", so rechtfertigt allein dieser Umstand keinen Zweifel daran, dass er sich den Inhalt der Schrift zu eigen gemacht und dafür auf Grund eigener Prüfung die Verantwortung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 573/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 11. Februar 2014 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Nebenklägerin trägt die Kosten ihrer zurückgenommenen Revision. Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Der Beschwerdeführer lässt außer Acht, dass bereits das Überschütten der in diesem Zeitpunkt fraglos arg- und infolgedessen wehrlosen Nebenklägerin von Tötungsabsicht getragen war (UA S. 8...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 336/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 28. Januar 2014 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 264/14
1. Auf die Revision des Angeklagten G. wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 30. September 2013, soweit es ihn betrifft, im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 174/14
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 24. Juni 2013 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall II. 4 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport in acht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 438/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird a) das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 16. Dezember 2013, soweit es den Angeklagten R. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben; b) das Verfahren gemäß § 206a Abs. 1 StPO hinsichtlich Tat II.3 (Steuerhinterziehung im Jahr 2001) eingestellt; insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen. 2. Im verbleibenden Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 198/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 23. Oktober 2013, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil in den Einzelstrafaussprüchen betreffend die Fälle B. I. 6 und 7 der Urteilsgründe sowie im Ausspruch über die zweite Gesamtfreiheitsstrafe mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der jeweiligen Aufhebung...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 224/14
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 11. Juli 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 105/14
1. Auf die Revision des Angeklagten Ö. K. wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 10. Juli 2013, soweit es ihn betrifft, a) mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben, aa) im Fall II. 2. 11 der Urteilsgründe, jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten; bb) im Ausspruch über die Gesamtstrafe; b) dahin geändert, dass der zu Fall II. 2. 12 der Urteilsgründe ergangene Teilfreispruch entfällt. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 17/14
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6. September 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 153/14
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4. Oktober 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 60/14
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 1. April 2014 a) im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass die Angeklagte des Totschlags schuldig ist, b) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 340/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 26. März 2014 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 15 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, schuldig ist, b) hinsichtlich der Einzelstrafen in den Fällen 15 und 16 sowie im Ausspruch über...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 340/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der auswärtigen großen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom 12. Februar 2014, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 271/14
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 22. November 2013 wird verworfen. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die hierdurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 216/14