Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Klägers wird das am 26. September 2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig aufgehoben, auf die Berufung der Beklagten das am 28. März 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Borna unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und insgesamt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.171,20 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Juni 2012 sowie...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 352/13
Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 26 Abs. 1 Satz 1 VVG wegen vorsätzlicher Gefahrerhöhung gemäß § 23 Abs. 1 VVG setzt das Bewusstsein des Versicherungsnehmers von der gefahrerhöhenden Eigenschaft der von ihm vorgenommenen Handlung voraus. Ein zum Leistungsausschluss führender Vorsatz des Versicherungsnehmers ergibt sich nicht allein aus der Kenntnis der gefahrerhöhenden Umstände.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 322/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 16. Dezember 2013, soweit es ihn betrifft, nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 351/14
Kann der Betroffene aufgrund einer psychischen Erkrankung seine Angelegenheiten hinsichtlich des Aufgabenkreises der Gesundheitssorge nicht selbst besorgen, so ist ihm hierfür grundsätzlich auch dann ein Betreuer zu bestellen, wenn er die notwendige Behandlung ablehnt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013, XII ZB 395/12, FamRZ 2013, 618).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 305/14
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 12. November 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagte freigesprochen worden ist. 2. Auf die Revision der Angeklagten wird das vorgenannte Urteil mit den zugehörigen Feststellungen im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz aufgehoben. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 200/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27. Februar 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 367/14
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 21. Januar 2014, soweit es diese Angeklagten betrifft, aufgehoben, a) soweit der Angeklagte Mo O. wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in zwei Fällen (Fälle II. 1 und II. 7 der Urteilsgründe) und der Angeklagte J. O. wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in fünf Fällen (Fälle II. 4, 5, 6, 8 und 10 der Urteilsgründe) verurteilt worden ist, b) in den Aussprüchen über die Gesamtstrafen. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 251/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 10. April 2013 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht Potsdam zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 53/14
Die Übernahme der Strafsache 2 StR 105/14 wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 ARs 20-2/14, 2 StR 105/14
Die Übernahme der Strafsache 2 StR 104/14 wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 ARs 20-1/14, 2 StR 104/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 16. Mai 2014 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall II. 5 (Fall 4) der Urteilsgründe sowie b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 365/14
Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 14. Februar 2012 als unzulässig zu verwerfen, soweit der Anspruch auf den nach § 5a VVG a.F. erklärten Widerspruch gestützt ist. Soweit die Revision zugelassen worden ist, beabsichtigt der Senat, sie gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen eines Monats Stellung zu nehmen. Der Streitwert wird auf 613,63 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 99/12
1. Hat es der hierfür verantwortliche Polizeibeamte unterlassen, nach einer ohne richterliche Entscheidung erfolgten Ingewahrsamnahme oder Festnahme, an der er selbst nicht beteiligt war, die für die Fortdauer der Freiheitsentziehung erforderliche unverzügliche Vorführung beim Richter vorzunehmen bzw. die für sie gebotene richterliche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen, ist dies geeignet, den Vorwurf der Freiheitsberaubung durch Unterlassen zu begründen. 2. Jedoch entfällt die Kausalität...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 473/13
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 24. Mai 2013 wird a) die Verfolgung, soweit das Verfahren den Angeklagten betrifft, gemäß § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO auf den Vorwurf der Brandstiftung gemäß § 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB beschränkt; b) das vorbezeichnete Urteil aa) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen Brandstiftung gemäß § 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB schuldig ist, bb) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 70/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 19. Mai 2014 mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit der Angeklagte wegen schweren räuberischen Diebstahls verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 389/14
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 16. Oktober 2013 werden als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 314/14
1. Die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 7. Februar 2013 werden verworfen. 2. Die Angeklagten tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel. Die Kosten der Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und die hierdurch den Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 75/14
Die Revision der Klägerseite gegen das Urteil der Zivilkammer 2 des Landgerichts Stendal vom 8. November 2012 wird als unzulässig verworfen, soweit der Anspruch nicht auf den gemäß § 5a VVG a.F. erklärten Widerspruch gestützt ist. Im Übrigen sowie im Kostenpunkt wird das Berufungsurteil auf die Revision aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Streitwert wird auf 4.928,57 €...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 402/12
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13. November 2013 aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. Die weitergehende Revision wird verworfen. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 3. Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 145/14