Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 10/15
Der Antrag des Beschwerdegegners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 263/14
1. Eine Verfahrenstrennung gemäß § 145 Abs. 1 ZPO ist nicht zulässig, wenn der Gegenstand des abgetrennten Verfahrens in einem zulässigen Eventualverhältnis zu dem im ursprünglichen Verfahren verbliebenen Gegenstand steht. 2. Hat ein Gericht entgegen diesem Grundsatz eine Verfahrenstrennung ausgesprochen und das abgetrennte Verfahren an das Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen, ist die Verweisung dennoch wirksam, sofern sie nicht mit den in § 17a Abs. 4 GVG vorgesehenen Rechtsmitteln...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ARZ 61/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 17. Dezember 2014 wird als unbegründet verworfen. Jedoch entfällt die Anweisung an den Angeklagten, den Erlös aus der Veräußerung seines unter der Nummer 899/14, lfd. Nr. 9, asservierten Kraftfahrzeugs, amtliches Kennzeichen , zu gleichen Teilen an die Nebenkläger herauszugeben. Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 124/15
1. Wenn auf einer Hauptversammlung ein Beschluss gefasst wird, für den das Gesetz eine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt und der damit stets durch eine notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden ist, muss ein anderer, nicht diesen Mehrheitserfordernissen unterliegender Beschluss nicht in der vom Notar aufgenommenen Niederschrift beurkundet sein, sondern genügt dafür eine vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterzeichnete Niederschrift. 2. Werden in einem Beschluss mehrere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 176/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 16. Dezember 2014 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 200/15
Die Anhörungsrüge des Klägers vom 30. April 2015 gegen den Beschluss des Senats vom 14. April 2015 wird zurückgewiesen. Der Senat hat die geltend gemachten Zulassungsgründe geprüft und sie für nicht durchgreifend erachtet. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371, 1372 m.w.N.) bedarf eine letztinstanzliche Entscheidung grundsätzlich keiner eingehenden Begründung. Auf dem Wege der Anhörungsrüge kann die Partei die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 36/14
Der im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmende Wert einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück entspricht dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 138/14
Die Feststellungswirkung nach § 106 Abs. 2 SachenRBerG erfasst auch die in dem notariellen Vermittlungsvorschlag enthaltenen und durch das Gericht festgestellten dinglichen Erklärungen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 66/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. August 2014 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 535/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. Mai 2014, soweit er verurteilt wurde, im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 488/14
Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2013, XII ZB 411/12, FamRZ 2013, 1566 und vom 4. Mai 2011, XII ZB 632/10, FamRZ 2011, 1049).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 491/14
Die Revisionen der Nebenkläger und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aurich vom 25. März 2014 werden verworfen. Der Angeklagte und die Nebenkläger haben die Kosten ihres jeweiligen Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 460/14
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 24. Juni 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Mainz zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 498/14
Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist im Sinne der Artt. 15, 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 30/14
1. Zum Verbreiten unrichtiger Informationen im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB. 2. Die Beweiskraft des Tatbestands kann grundsätzlich nur durch das Protokoll über die Verhandlung entkräftet werden, auf Grund derer das Urteil ergangen ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 102/14
Auf die Revision des Klägers wird das Teil- und Grundurteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 5. Februar 2014 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12. März 2014 aufgehoben, soweit über die Klage gegen den Beklagten zu 3 entschieden und die Revision zugelassen worden ist. Die weitergehende Revision des Klägers wird, soweit sie sich gegen den Beklagten zu 3 richtet, als unzulässig verworfen. Die gegen den Beklagten zu 4 gerichtete Revision wird als unzulässig...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 119/14
1. Nachdem die Revision begründet worden ist, kann ein prozessual wirksames Anerkenntnis nur noch von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt abgegeben werden (Fortführung von BGH, Anerkenntnisurteil vom 6. Mai 2014, X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 8). 2. Besteht der Kläger nach Gewährung rechtlichen Gehörs auf einer Entscheidung, ist sein Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisurteils wegen des Fehlens eines wirksamen Anerkenntnisses im Beschlusswege entsprechend § 335 Abs. 1 ZPO...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 397/14
Auf die Revision der Klägerin wird das Teil- und Grundurteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 5. Februar 2014 aufgehoben, soweit über die Klage gegen den Beklagten zu 3 entschieden und die Revision zugelassen worden ist. Die weitergehende Revision der Klägerin wird, soweit sie sich gegen den Beklagten zu 3 richtet, als unzulässig verworfen. Die gegen den Beklagten zu 4 gerichtete Revision wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Aberkennung von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 108/14