Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Dezember 2014 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 61.059,17 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 33/15
Die Aufstellung des geringsten Gebots und damit auch des Bargebots richtet sich nicht nach materiell-rechtlichen Erwägungen, sondern allein nach dem Rangklassensystem des Zwangsversteigerungsgesetzes (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 19. Februar 1976, III ZR 75/74, BGHZ 66, 217, 226 f.).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 65/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 17. März 2015 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 22 Fällen schuldig ist, sowie b) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 382/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 24. März 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 288/15
Die auf Gläubigeranfechtung gestützte Zahlungsklage hemmt die Verjährung auch bezüglich eines alternativ gegebenen, auf Zahlung gerichteten Bereicherungsanspruchs, wenn dessen Voraussetzungen mit dem Sachvortrag der Klage dargelegt sind.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 222/13
Befriedigt ein persönlich haftender Gesellschafter die Forderung eines Gläubigers gegen die Gesellschaft und erlischt dadurch die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters, ist seine Leistung im Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 123/13
Von der in Freiheitsentziehungssachen auch im Beschwerdeverfahren vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des Betroffenen kann unter den in § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG genannten Voraussetzungen ausnahmsweise abgesehen werden; seine dahingehende Ermessensentscheidung muss das Beschwerdegericht nachprüfbar begründen. Unterlässt es dies, ist die Haft aber nur dann rechtswidrig, wenn die erneute Anhörung zwingend geboten war.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 67/15
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 17. Februar 2014 wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen. Streitwert: 30.190,95 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 12/14
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Februar 2015 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 21.033,63 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 61/15
Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Dem zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil kommt im Rahmen der Strafzumessung bei Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes die gleiche Bedeutung zu wie bei anderen Straftaten. Der Senat fragt bei den anderen Strafsenaten an, ob an (gegebenenfalls) entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 342/15
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Dezember 2014 - 11 U 143/14 - wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Streitwert: 91.618,41 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 377/14
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11. November 2014 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Beschuldigten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 142/15
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. März 2014 wird zugelassen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 31/14
1. Nehmen Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Privaten Haftpflichtversicherung die Gefahren eines "ungewöhnlichen und gefährlichen Tuns" neben den Gefahren eines Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) und einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art vom Versicherungsschutz aus, so setzt dies ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet, die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 269/14
Auf die Revision der Klägerseite wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 4. März 2015 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 4.333,27 € festgesetzt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 164/15
Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Januar 2015 zugelassen. Das vorbezeichnete Urteil wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitwert: 71.200 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 139/15
Allein der Umstand, dass ein Auskunftstitel vollstreckt wird, erhöht die für den Auskunftspflichtigen durch die Auskunftsverpflichtung entstehende Beschwer nicht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 524/14
1. Zur ausreichenden Individualisierung der geltend gemachten Ansprüche in einem Güteantrag durch ein beigefügtes Anspruchsschreiben. 2. Endet ein Güteverfahren im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB dadurch, dass der Schuldner mitteilt, am Verfahren nicht teilzunehmen, so endet die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach dem Zeitpunkt, in dem die Gütestelle die Bekanntgabe dieser Mitteilung an den Gläubiger veranlasst.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 405/14
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 2015 - I-6 U 82/14 - wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 36/15
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts München I vom 15. April 2014 – soweit es den Angeklagten K. betrifft – im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten S. wird das vorgenannte Urteil– soweit es den Angeklagten S. betrifft – im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 3. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen. 4. Im Umfang der Aufhebung wird die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 465/14