Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 2. November 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 108/16
1. Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015, XII ZB 227/12, FamRZ 2016, 300). 2. Im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) ist das in einem Unterbringungsverfahren eingeholte vollständige Gutachten grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich zur Verfügung zu stellen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 458/16
1. Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt. 2. Die Aufzählung der Ge- und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 149/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 28. Juli 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 542/16
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 23. Mai 2016 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 501/16
1. Die Wendung in einem Verbraucherdarlehensvertrag, die Widerrufsfrist beginne "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat", informiert für sich klar und verständlich über den Beginn der Widerrufsfrist. 2. Erläutert der Darlehensgeber den Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB mittels in Klammern gesetzter Beispiele für Pflichtangaben, informiert er den Darlehensnehmer klar und verständlich über die Voraussetzungen für das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 434/15
1. Eine Gesellschaft ausländischen Rechts, die infolge der Löschung im Register ihres Heimatstaates durch eine behördliche Anordnung ihre Rechtsfähigkeit verliert, besteht für ihr in Deutschland belegenes Vermögen als Restgesellschaft fort. 2. Wenn einzelne Abwicklungsmaßnahmen in Betracht kommen, ist entsprechend § 273 Abs. 4 Satz 1 AktG ein Nachtragsliquidator und nicht entsprechend § 1913 BGB ein Pfleger zu bestellen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 19/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 23. Mai 2016, soweit die Bildung einer Gesamtstrafe unterblieben ist, mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO zu treffen ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels bleibt dem für das Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO zuständigen Gericht vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 466/16
Bei einem berührungslosen Unfall ist Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass es über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (Festhaltung, Senatsurteil vom 21. September 2010, VI ZR 263/09, NJW-Spezial 2010, 681).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 533/15
Bei einer Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge ist der erforderliche spezifische Gefahrzusammenhang regelmäßig – soweit nicht allgemeine Gründe für einen Ausschluss der Zurechenbarkeit der schweren Folge eingreifen – gegeben, wenn der Garant in einer ihm vorwerfbaren Weise den lebensgefährlichen Zustand herbeigeführt hat, aufgrund dessen der Tod der zu schützenden Person eintritt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 354/16
§ 497 Abs. 1 BGB (hier in der bis zum 31. Juli 2002 geltenden Fassung) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus (Bestätigung von Senatsurteil vom 19. Januar 2016, XI ZR 103/15, BGHZ 208, 278 Rn. 19).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 187/14
1. Die Feststellungen eines Musterentscheids entfalten nur in den nach § 8 Abs. 1 KapMuG ausgesetzten Verfahren und dort nur innerhalb des Streitgegenstands Wirkung, anlässlich dessen das jeweilige Ausgangsverfahren im Hinblick auf das zugehörige Musterverfahren ausgesetzt worden ist. 2. Ist die Entscheidungserheblichkeit einzelner Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses aufgrund des Ergebnisses der vorausgegangenen Prüfung im Laufe des Kapitalanleger-Musterverfahrens entfallen, ist der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZB 9/13
1. Wird ein Arbeitnehmer bei einem Unfall im Straßenverkehr verletzt, liegt darin kein betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers (Fortführung Senatsurteil vom 14. Oktober 2008, VI ZR 36/08, VersR 2008, 1697 Rn. 5). 2. Steht dem bei einem Unfall im Straßenverkehr verletzten Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung zu zahlende Ergebnisbeteiligung trotz seiner zeitweisen Arbeitsunfähigkeit ungekürzt zu, so...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 40/16
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hof vom 23. März 2016 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Angeklagte im Fall II.2. der Urteilsgründe statt wegen unerlaubter Abgabe wegen unerlaubter Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren strafbar ist. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 329/16
Der Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf 20.000 € und für das Revisionsverfahren auf 30.984,60 € festgesetzt. Dabei entfallen auf den Klageantrag zu II insgesamt 30.000 € und auf den Klageantrag zu III 984,60 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 184/15
Die Geschäfts- und Mitwirkungsregeln eines überbesetzten Spruchkörpers müssen die Mitwirkung im Voraus generell-abstrakt regeln und dürfen keinen vermeidbaren Spielraum lassen. Sofern dem - auch bei der Änderung - Rechnung getragen ist, dürfen Mitwirkungsregeln auch während ihrer Geltungsdauer und auch mit Wirkung für anhängige Verfahren unter Verwendung unbestimmter und auslegungsbedürftiger Begriffe (hier: Sachzusammenhang) geändert werden (Anschluss an BVerfG, 8. April 1997, 1 PBvU 1/95,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotZ (Brfg) 2/16
Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des 1. Notarsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar 2016 - 1 Not 2/13 - zuzulassen, wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotZ (Brfg) 3/16
1. Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 11. Dezember 2013 wird als unzulässig verworfen. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird gemäß § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 526/16
Der Anspruch auf Wiederbestellung in das Notaramt gemäß § 48c Abs. 1 Satz 1 BNotO ohne ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren sowie ohne Bedarfsprüfung gemäß § 4 BNotO gilt lediglich für diejenige am bisherigen Amtssitz i.S.v. § 10 Abs. 1 Satz 1 BNotO.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotZ (Brfg) 1/16
1. Ein nach § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmender Nachteil liegt im Grundsatz auch vor, wenn eine bauliche Maßnahme am Sondereigentum auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes ausstrahlt und diesen erheblich verändert. 2. Diese Feststellung erfordert einen Vorher-Nachher-Vergleich, bei dem in wertender Betrachtung der optische Gesamteindruck des Gebäudes vor der baulichen Maßnahme dem als Folge der baulichen Maßnahme entstandenen optischen Gesamteindruck gegenüberzustellen ist. 3. Auf...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 49/16