Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 28. Dezember 2015 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Ob der neueren Rechtsprechung des 1. Strafsenats zur Einstufung der Gefährlichkeit von Methamphetamin (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 303/16
Zur Auslegung eines Prozessvergleichs über die "Kosten des Rechtsstreits" bei bereits vorliegender rechtskräftiger Entscheidung über die Kosten der Rechtsmittelzüge.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 24/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 21. September 2016 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben schuldig ist; b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 580/16
1. § 833 Satz 2 BGB räumt dem Tierhalter die Möglichkeit, sich von der Gefährdungshaftung des § 833 Satz 1 BGB zu entlasten, nur dann ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht worden ist, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters - d.h. einem wirtschaftlichen Zweck - zu dienen bestimmt ist. 2. Unter Erwerbstätigkeit im Sinne des § 833 Satz 2 BGB ist jede Tätigkeit zu verstehen, die auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 434/15
Die Beschwerde des Rechtsanwalts gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 1. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 25. Januar 2016 wird zurückgewiesen. Der Rechtsanwalt hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwSt (B) 4/16
1. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen Verstoßes gegen winterliche Räum- und Streupflichten setzt entweder das Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus oder das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten für eine ernsthaft drohende Gefahr aufgrund vereinzelter Glättestellen. 2. Eine Gemeindesatzung über den Straßenreinigungs- und Winterdienst muss nach dem Grundsatz gesetzeskonformer Auslegung regelmäßig so verstanden werden, dass keine Leistungspflichten begründet werden, die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 254/16
Der Tatrichter ist in Fällen, in denen die Fahrt mit dem Kraftfahrzeug nicht im zeitlichen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Cannabiskonsum erfolgt, aus Rechtsgründen nicht gehindert, beim Fehlen gegenläufiger Beweisanzeichen aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert erreichenden THC-Konzentration im Blut auf ein objektiv und subjektiv sorgfaltswidriges Verhalten im Sinne des § 24a Abs. 2 und 3 StVG zu schließen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 422/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 16. August 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 565/16
1. Alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes ist die Wohnungseigentümergemeinschaft. 2. Erfüllt ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung des Wohngelds nicht, kommen gegen ihn nur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelnen Wohnungseigentümer in Betracht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 166/16
Auf Antrag der früheren Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Wert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde auf 62.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 142/16
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock - 3. Zivilsenat - vom 28. Juli 2016 wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 14.040 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 199/16
Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts vom 20. Oktober 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Der Gegenstandwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 72.000 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 166/15
1. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Anfechtungsbeklagten, die einen für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung mit dem Ziel der Aufrechterhaltung verteidigen, bemisst sich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung ohne den auf den Anfechtungskläger entfallenden Anteil. 2. Stützt der klagende Wohnungseigentümer die Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 188/16
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter erreichen will, bemisst sich nach seinem - im Zweifel nach Miteigentumsanteilen zu bestimmenden - Anteil an der Schadensersatzforderung; ebenso beschränkt sich das wirtschaftliche Interesse daran, eine Kostenmehrbelastung (hier durch die beschlossene Erhöhung einer...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 88/16
Flughafen Lübeck 1. Ist eine Klage auf Auskunft gerichtet, so kann nach erfolgter Verurteilung die Erteilung der Auskunft durch die Hauptpartei regelmäßig nicht als Widerspruch zur Einlegung der Revision durch ihre Streithelferin verstanden werden. 2. Nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses für ein beihilferechtliches Hauptprüfverfahren dürfen deutsche Gerichte grundsätzlich nicht von der vorläufigen Beurteilung des Beihilfecharakters durch die Kommission abweichen; eine absolute und unbedingte...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 91/15
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 17. Februar 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 415/16
Eine nach der Eintragung im Schuldnerverzeichnis abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung stellt keinen Grund für die vorzeitige Löschung der Eintragung dar, wenn der Löschungsantrag erst gestellt wird, nachdem die Eintragungsanordnung unanfechtbar geworden ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 56/16
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Hosteinischen Oberlandesgerichts vom 14. Juli 2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsrechtszugs zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 428/16
1. Für die Frage, ob eine natürliche Person einen Kapitalanlagevertrag zu nichtberuflichen und nichtgewerblichen Zwecken schließt, spielt die Herkunft des Kapitals grundsätzlich keine Rolle. 2. Der spätere Vertragsschluss zwischen Verbraucher und Unternehmer muss durch die auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtete Tätigkeit des Unternehmers nicht motiviert worden sein. 3. Ein Verbraucher verliert den Verbrauchergerichtsstand nicht dadurch, dass das Vertragsverhältnis auf Seiten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 67/16
Die gegen die Beklagte zu 2 gerichtete Nichtzulassungs-beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. September 2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits verteilen sich unter Neufassung der in dem Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 24. Februar 2015 getroffenen Kostenentscheidung wie folgt: Die Gerichtskosten erster und zweiter Instanz tragen zu 72,5 % die Beklagte zu 1 und zu 27,5 % der Kläger. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 154/16