Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 1. Juni 2016 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 161/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 2. Dezember 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht tätige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 140/17
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juni 2016 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 14/17
1. Zum Versicherungsschutz in der privaten Krankheitskostenversicherung für eine im Ausland vorgenommene, dort erlaubte, in Deutschland aber verbotene Behandlung (hier: künstliche Befruchtung mittels Eizellspende). 2. § 1 Abs. 3 MB/KK 2009 ist dahingehend auszulegen, dass der Versicherer lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen ersetzt, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 141/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Februar 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, verurteilt ist, b) hinsichtlich der Einzelfreiheitsstrafen für die Taten 1 bis 3 sowie im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 190/17
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 29. August 2016 durch einstimmigen Beschluss gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf ihre Kosten zurückzuweisen. Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 487/16
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22. Juli 2016 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 10/17
Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Ulm - 1. Zivilkammer - vom 4. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde: 2.299 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 41/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 25. November 2016 aufgehoben a) im Strafausspruch, jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten; b) soweit das Landgericht von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat mit den zugehörigen Feststellungen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 97/17
Schließen die Parteien in einem Termin zur mündlichen Verhandlung einen umfassenden Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Ansprüche einbezieht, ist eine Kostenregelung, wonach eine Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, regelmäßig dahin auszulegen, dass die nur durch die Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in den Vergleich entstehenden Teile der Terminsgebühr zu den Kosten des Vergleichs gehören (Abgrenzung zu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 1/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 5. Dezember 2016 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung, schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 135/17
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Baden-Baden - Zivilkammer III - vom 4. Dezember 2015 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 7/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 465/16
1. Wird dem zunächst Verkehrssicherungspflichtigen mittels einer hoheitlichen Maßnahme (hier: vorzeitige Besitzeinweisung gemäß § 18f FStrG) die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Grundstück gegen oder ohne seinen Willen entzogen und verbleibt bei ihm infolge dieses Entzugs nur noch eine rein formale Rechtsposition im Sinne einer vermögensrechtlichen Zuordnung (Eigentum), so reicht dies für die Begründung einer deliktischen Haftung für die von dem Grundstück ausgehende Gefahr nicht aus. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 395/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 17. Oktober 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 24/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 26. Oktober 2015 im Ausspruch über den Adhäsionsantrag aufgehoben, soweit die Beschwerdeführer als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, den Adhäsionskläger von der Zahlung außergerichtlicher Kosten in Höhe von 492,54 € freizustellen; insoweit wird von der Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen. 2. Bezüglich des Angeklagten J. P. wird festgestellt, dass das Verfahren rechtsstaatswidrig verzögert...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 48/17
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. Januar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden ist; jedoch bleiben die Feststellungen zu den rechtswidrigen Taten der Angeklagten und zur Schuldunfähigkeit aufrecht erhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 174/17
Auf die Rechtsbeschwerde der Kläger wird der Beschluss des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. November 2016 in der Fassung des Beschlusses vom 26. Januar 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 3.252.501,38 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZB 25/16
Dem zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil kommt im Rahmen der Strafzumessung bei Taten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, die gleiche Bedeutung zu wie bei anderen Straftaten.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. GSSt 2/17
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 29. November 2016 wird das Verfahren eingestellt. 2. Der Staatskasse fallen die insoweit entstandenen Kosten des Verfahrens zur Last. Es wird davon abgesehen, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 39/17