Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG enthält einen einheitlichen Haftgrund der Fluchtgefahr, der durch die Kriterien des § 2 Abs. 14 AufenthG gesetzlich näher ausgeformt ist. 2. Das Beschwerdegericht muss den Betroffenen grundsätzlich nicht erneut anhören, wenn es die angeordnete Sicherungshaft auf einen anderen der in § 2 Abs. 14 Nr. 1 bis 6 AufenthG festgelegten Anhaltspunkte für das Vorliegen von Fluchtgefahr stützen will, als es das Amtsgericht getan hat. Anders ist es, wenn zur Ausfüllung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 53/17
Stadtwerke Wedel GmbH Zum Anspruch eines Gasverteilernetzbetreibers auf eine neue Bestimmung der Erlösobergrenze wegen einer fehlerhaften Berechnung des Effizienzwerts nach § 12 ARegV.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 5/17
Über die sofortige Beschwerde der Nebenklägerin K. T. gegen die im Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. August 2017 getroffene Kostenentscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu entscheiden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 535/17
Hat der Gesellschafter der Gesellschaft bereits eine Gesellschafterhilfe als Darlehen gewährt, kommt es für die Umqualifizierung in eine eigenkapitalersetzende Leistung nach dem früheren Eigenkapitalersatzrecht wegen einer Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft nicht darauf an, ob ein zusätzlicher Kreditbedarf der Gesellschaft bestand, um den Geschäftsbetrieb fortführen bzw. wiederaufnehmen zu können, sondern darauf, ob die Gesellschaft sich den bereits vom Gesellschafter gewährten Kredit aus...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 246/15
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 18. Februar 2016 durch Beschluss gemäß § 552a ZPO auf Kosten der Klägerin zurückzuweisen. Streitwert: 2.863,23 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 73/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 22. Juni 2017 im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 586/17
Auf die Rechtsmittel der Parteien wird das Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. September 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin mit ihrem auf Zulassung als Vertragswerkstatt gerichteten Klageantrag (Berufungsantrag zu 1) und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen worden sind. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisions- und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 48/15
Der Antrag des Angeklagten, das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 4. Juli 2017 in die englische Sprache zu übersetzen und die Übersetzung ihm zu übermitteln, wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 506/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hof vom 14. Juni 2017 a) im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass aa) die Angeklagte U. Ko. der Steuerhinterziehung in 13 Fällen und der versuchten Steuerhinterziehung in vier Fällen schuldig ist, bb) der Angeklagte W. Ko. der Steuerhinterziehung in 19 Fällen und der versuchten Steuerhinterziehung in vier Fällen schuldig ist; b) im Strafausspruch aufgehoben hinsichtlich der die Taten B.II.2.a), B.II.2.b), B.III.2.a) und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 535/17
1. Zu den Eigenschaften, die der Käufer eines Grundstücks nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen erwarten darf, zählen auch Angaben (hier: zu der Trockenheit eines Kellers) in einem Exposé, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um ein von dem Verkäufer selbst erstelltes Exposé oder um ein Maklerexposé handelt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22. April 2016, V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 7). 2. Ein Haftungsausschluss für Sachmängel umfasst auch die nach...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 256/16
1. Die Vertragspartner sind zum einen verpflichtet, an der Erreichung und Verwirklichung von Ziel und Zweck des Vertrages mitzuwirken und sich, soweit sich dies mit den eigenen Interessen vernünftigerweise vereinbaren lässt, gegenseitig zu unterstützen. Sie haben zum anderen alles zu unterlassen, was die Erreichung des Vertragszwecks und den Eintritt des Leistungserfolgs gefährden oder beeinträchtigen könnte. 2. Wer sich seinem Vertragspartner gegenüber zur Bestellung eines beschränkten...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 273/16
Zum notwendigen Inhalt der Berufungsbegründung, wenn das Erstgericht die Voraussetzungen einer Vorsatzanfechtung mit der Begründung verneint hat, der Anfechtungsgegner habe weder von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners noch von einer Benachteiligung der Gläubiger gewusst.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 31/15
Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach § 12 Abs. 3 WEG beträgt in der Regel 20% des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 71/17
Die Verfahren über die Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse der 9. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4. April 2017 und vom 5. Mai 2017 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden; das Verfahren V ZB 113/17 führt. Auf die Rechtsbeschwerden der Beklagten werden die vorbezeichneten Beschlüsse aufgehoben. Den Beklagten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der verbundenen...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 113/17, V ZB 114/17
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 610/17
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Januar 2017 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 100.000 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 4/17
1. Der Kläger, der Schadensersatzansprüche auf eine ohne sein Wissen von seinem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede stützt, genügt seiner Darlegungslast, wenn er ausreichende Anhaltspunkte für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung darlegt. Von ihm können im Rechtsstreit keine näheren Darlegungen hierzu mit der Begründung verlangt werden, er müsse sich die Kenntnis des Bevollmächtigten zurechnen lassen. 2. Hat der Kläger hinreichende Anhaltspunkte für eine Schmiergeldabrede...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 150/15
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EU Nr. L 48 S. 1) dahin auszulegen, dass der in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie genannte Pauschalbetrag von 40 € auf externe Rechtsverfolgungskosten anzurechnen ist, die infolge des Zahlungsverzugs des Schuldners durch die...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 174/17
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe - Zivilkammer IX - vom 12. Juni 2017 wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen. Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 4.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 166/17
Schweigt der Schuldner einer erheblichen, seit mehr als neun Monaten fälligen Forderung nach anwaltlicher Mahnung und Androhung gerichtlicher Maßnahmen bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids und bietet er erst nach dessen Rechtskraft die Begleichung der Forderung in nicht näher bestimmten Teilbeträgen aus seinem laufenden Geschäftsbetrieb an, hat der Gläubiger die Zahlungseinstellung des Schuldners erkannt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 144/16