1. NV: Der Insolvenzantrag eines Finanzamts ist unzulässig, wenn dessen Forderung zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert ist. Verfügt der Steuerschuldner über mit Grundpfandrechten belasteten Grundbesitz, so ist der Insolvenzantrag unzulässig, wenn dem Steuerschuldner pfändbare Rückgewähransprüche zustehen, deren Werthaltigkeit nachgewiesen ist . 2. NV: Das Recht, die mangelnde Aufklärung der Werthaltigkeit von Rückgewähransprüchen zu rügen, verliert ein Kläger, wenn er es unterlassen hat,...