NV: Beabsichtigt ein Steuerlagerinhaber, unversteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren aus dem Gebiet der Europäischen Union auszuführen, ist davon auszugehen, dass das hierfür erforderliche Steueraussetzungsverfahren zunächst wirksam eröffnet worden ist, auch wenn die Begleitpapiere zu einem späteren Zeitpunkt während des Transports ausgetauscht und die Waren tatsächlich nicht ausgeführt, sondern in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden .