1. NV: Reisekosten, deren berufliche Veranlassung nicht dargelegt ist, sind unabhängig vom ungeklärten Verbleib der Kostenbelege steuerlich nicht berücksichtigungsfähig . 2. NV: Nutzt ein Schauspieler einen Raum in der eigenen Wohnung, der in einer für Arbeitszimmer typischen Weise möbliert und ausgestattet ist, für berufliche Zwecke, die keine spezielle andere Ausstattung erfordern (u.a. Texte lernen, Stimmübungen), so handelt es sich steuerlich um ein häusliches Arbeitszimmer und nicht um...