1. NV: Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass eine Haushaltsaufnahme i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG vorliegt, wenn das Kind in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis aufgenommen ist. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhalt) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein . 2. NV: Ebenso ist geklärt, dass die Rückforderung des Kindergeldes vom nachrangig...