1. NV: Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die "wirtschaftliche Einheit" i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ein Typusbegriff ist, der sich nach grunderwerbsteuerrechtlichen, nicht nach bewertungsrechtlichen Gesichtspunkten bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 2006 II R 17/05, BFH/NV 2006, 2124, m.w.N.). Für die Zuordnung des jeweiligen Sachverhalts zum Typus der wirtschaftlichen Einheit sind auch im Grundwerbsteuerrecht die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die...