1. NV: Liegt bereits eine Entscheidung des BFH zur entscheidungserheblichen Frage vor, muss zur ordnungsgemäßen Rüge der grundsätzlichen Bedeutung im Einzelnen konkret dargetan werden, welche neuen gewichtigen, rechtlichen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgetragen werden. Der bloße Hinweis, dass gegen eine Entscheidung des BFH, die zu einer vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage Stellung nimmt, eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig ist, reicht hierfür nicht aus. 2. NV:...