1. NV: Die Rechtsgrundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob ein Steuerpflichtiger, der selbständig in der IT-Branche tätig ist, einen dem Ingenieur oder dem Diplom-Informatiker ähnlichen Beruf ausübt, sind hinreichend geklärt. Die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragestellungen sind ebenfalls geklärt . 2. NV: Zur Feststellung, ob der Steuerpflichtige über in Breite und Tiefe vergleichbare Kenntnisse wie der Träger eines Katalogberufs verfügt, müssen die Finanzgerichte ggf. Beweis...