1. NV: Eine Revisionsbegründung, die lediglich das angefochtene Urteil sowie das vorgerichtliche und erstinstanzliche Vorbringen des Revisionsklägers --weitgehend wortlautidentisch-- wiedergibt, um sodann das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland zu bestreiten, ohne sich mit den Tatbestandsvoraussetzungen des § 49 Abs. 1 Nr. 4a EStG auseinanderzusetzen, entspricht nicht den Mindestanforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO . 2. NV: Gleiches gilt, wenn eine ausschließlich...