1. NV: Der Frage, ob bei einer Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG, die über keine eigenen Finanzmittel (Bankkonto) verfügt, bei der Berechnung der Haftungsquote unter Berücksichtigung des Grundsatzes der anteiligen Tilgung auf die GmbH oder auf die KG abzustellen ist, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2. NV: Ein GmbH-Geschäftsführer handelt nicht pflichtwidrig, wenn er die Entrichtung fälliger Steuern unterlässt, weil die GmbH über keine finanziellen Mittel verfügt und er die...