...Weiterhin sieht der Kläger seinen Gehörsanspruch verletzt, weil er nicht mit den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts habe rechnen können, dass bestimmte von ihm getätigte Äußerungen aus Sicht des betroffenen Unternehmens unstreitig unverständlich gewesen seien und er mit seinen Äußerungen, die sich auf juristische Bewertungen und amtsinterne Prioritäten bezogen hätten, über seine Zuständigkeit...