...Soweit das Landgericht die Ablehnung eines minder schweren Falles des Totschlags gemäß § 213 Var. 1 StGB darauf gestützt hat, nach der eigenen Einlassung des Angeklagten seien nicht ehrverletzende Äußerungen des Tatopfers, sondern die angebliche Notwehrlage Anlass für die tödlichen Stiche gewesen, begegnet dies durchgreifenden rechtlichen Bedenken, da das Landgericht in seiner Beweiswürdigung die Einlassung...