...ZPO nicht, es sei denn, die Urkunde wahrt nicht einmal die Mindestanforderungen an eine Beurkundung (vgl. Winkler, BeurkG, 16. Aufl., Einl. 12). Etwas anderes gilt auch nicht hinsichtlich der von dem Beschwerdegericht herangezogenen Vorschrift des § 12 BeurkG; sie regelt lediglich, in welcher Weise der Notar vorgelegte Vollmachten und sonstige Vertretungsnachweise zu dokumentieren hat (vgl....