...Der Bundesgerichtshof hat in diesem Verfahren zu dem Erfordernis der notariellen Beurkundung nach § 313 Satz 1 BGB aF entschieden, dass bei Abschluss eines durch eine Optionsausübung aufschiebend bedingten Grundstückskaufvertrags die Erklärung, die den Bedingungseintritt bewirkt, nicht mehr beurkundet werden muss, weil der Schutz der Formvorschrift durch die Beurkundung des bedingten Kaufvertrags gewahrt...