...Mai 2012 bemerkt der Senat: Erfolgsort ist auch der Ort sogenannter Zwischenerfolge, etwa Irrtum und Verfügung, beides tatbestandliche Voraussetzungen des Betrugs (vgl. SSW-StGB/Satzger, § 9 Rn. 5 mwN). Zudem liegt das - geschädigte - Gesamtvermögen des in Ulm, wohnhaften W. . im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Ulm, insbesondere auch die W. GmbH in E. , ein Unternehmen mit 45 Mitarbeitern....