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Urteile für Betriebsübergang

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2012-03-14
BAG 7. Senat
...Mitarbeiter mit mindestens 25 Dienstjahren, die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs das 55. Lebensjahr vollendet haben und die nicht mehr in die neue Gesellschaft überwechseln wollen, können auf Wunsch in der B AG verbleiben oder durch Aufhebungsvertrag aus der B AG ausscheiden. 7....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 148/11
...Mitarbeiter mit mindestens 25 Dienstjahren, die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs das 55. Lebensjahr vollendet haben und die nicht mehr in die neue Gesellschaft überwechseln wollen, können auf Wunsch in der B AG verbleiben oder durch Aufhebungsvertrag aus der B AG ausscheiden. 7....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 147/11
2012-12-13
BAG 6. Senat
...Die Klage ist nicht unschlüssig, weil die Klägerin behauptet, ihr Arbeitsverhältnis sei im Wege eines Betriebsübergangs bereits Ende September 2009, also vor Zugang der Kündigung vom 15. Januar 2010, auf die Ol S.A. übergegangen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 5/12
...Januar 2009, Anhang 1 zum Insolvency Act 1986). 23 Ein etwaiger Betriebsübergang in der Folgezeit ändert an der Passivlegitimation nichts. Der Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis vor einem Betriebsübergang gekündigt hat, bleibt für die gerichtliche Klärung der Wirksamkeit der Kündigung auch nach einem Betriebsübergang passivlegitimiert (BAG 16....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 253/11
...Juni 2007 ging sein Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs auf die Beklagte über. 4 Ebenfalls am 25. Juni 2007 schloss die Beklagte mit der Gewerkschaft ver.di ua. einen Manteltarifvertrag (MTV DTTS), einen Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV DTTS) und einen Entgelttarifvertrag (ETV DTTS 2007)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 587/13
...Insofern unterscheidet sich die Situation von der eines Betriebsübergangs, in der die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber nach § 613a Abs. 1 BGB übergehen, wenn die Arbeitnehmer passiv bleiben und dem Betriebsübergang nicht widersprechen. Nach § 147 Abs. 2 Satz 4 SGB V bedurfte es zum Übergang der Arbeitsverhältnisse der Zustimmung und damit eines aktiven Tuns der betroffenen Arbeitnehmer....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 587/12
...Bereits aus diesem Grund ist die Erwägung des Berufungsgerichts, die Klägerin sei zur Vermeidung eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB vertraglich verpflichtet gewesen, das Tanklager "in einem abgewickelten Zustand" ohne Personal zu übergeben, nicht tragfähig....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 41/15
...Sollte ein Betriebsübergang iSv. § 613a BGB (oder eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung mit den Folgen des § 613a BGB) stattgefunden haben, wäre die Arbeitgeberin zum einen verfahrensrechtlich in die Stellung als Rechtsbeschwerdeführerin und zum anderen betriebsverfassungsrechtlich in die Rechtsstellung der vormaligen Antragstellerin eingetreten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 79/12
2013-10-15
BAG 9. Senat
...Insofern unterscheidet sich die Situation von der eines Betriebsübergangs, in der die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber nach § 613a Abs. 1 BGB übergehen, wenn die Arbeitnehmer passiv bleiben und dem Betriebsübergang nicht widersprechen. Nach § 147 Abs. 2 Satz 4 SGB V bedurfte es zum Übergang der Arbeitsverhältnisse der Zustimmung und damit eines aktiven Tuns der betroffenen Arbeitnehmer....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 688/12
...Insofern unterscheidet sich die Situation von der eines Betriebsübergangs, in der die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber nach § 613a Abs. 1 BGB übergehen, wenn die Arbeitnehmer passiv bleiben und dem Betriebsübergang nicht widersprechen. Nach § 147 Abs. 2 Satz 4 SGB V bedurfte es zum Übergang der Arbeitsverhältnisse der Zustimmung und damit eines aktiven Tuns der betroffenen Arbeitnehmer....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 572/12
2013-10-15
BAG 9. Senat
...Insofern unterscheidet sich die Situation von der eines Betriebsübergangs, in der die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber nach § 613a Abs. 1 BGB übergehen, wenn die Arbeitnehmer passiv bleiben und dem Betriebsübergang nicht widersprechen. Nach § 147 Abs. 2 Satz 4 SGB V bedurfte es zum Übergang der Arbeitsverhältnisse der Zustimmung und damit eines aktiven Tuns der betroffenen Arbeitnehmer....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 2/13
2013-10-15
BAG 9. Senat
...Insofern unterscheidet sich die Situation von der eines Betriebsübergangs, in der die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber nach § 613a Abs. 1 BGB übergehen, wenn die Arbeitnehmer passiv bleiben und dem Betriebsübergang nicht widersprechen. Nach § 147 Abs. 2 Satz 4 SGB V bedurfte es zum Übergang der Arbeitsverhältnisse der Zustimmung und damit eines aktiven Tuns der betroffenen Arbeitnehmer....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 53/13
...Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es sich zunächst bei dem Angeklagten S. und nach dem Betriebsübergang bei dem Angeklagten Sc. um Arbeitgeber im Sinne von § 266a Abs. 1 und 2 StGB handelte, zu denen die fraglichen ausländischen Arbeitnehmer in einem inländischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV) standen. 10 a) Ob eine Person Arbeitgeber...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 94/13
...Nach der Gründung der Klägerin übernahm diese das für die Erbringung der Laborleistungen erforderliche Personal (im Streitjahr 2006: 61 Mitarbeiter) im Wege des Betriebsübergangs gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs von ihren Gesellschaftern. Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Caritasverbandes....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 59/11
...Diese sind auch nach Betriebsübergängen - zuletzt auf die S E-K O gGmbH (SEKO) - jahrelang weiterhin dynamisch auf die Arbeitsverhältnisse der klagenden Parteien angewendet worden. 3 Mit Wirkung zum 1. Mai 2007 hat die H Kliniken GmbH (H) die Gesellschaftsanteile an der SEKO übernommen und die Gesellschaft später in H S E K O GmbH (ebenfalls: SEKO) umbenannt. Diese betreibt die H S E K O (HSEKO)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 24/10
2017-10-26
BAG 2. Senat
...Die betreffenden Arbeitsverhältnisse gingen im Mai 2012 im Wege des Betriebsübergangs auf die Beklagte über. Diese spaltete ihren Betrieb im Jahr 2014 in die Betriebsteile T und S auf und übertrug den Bereich der Passagierabfertigung des Betriebsteils S auf eine neu gegründete Gesellschaft....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 618/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
...Die betreffenden Arbeitsverhältnisse gingen im Mai 2012 im Wege des Betriebsübergangs auf die Beklagte über. Diese spaltete ihren Betrieb im Jahr 2014 in die Betriebsteile T und S auf und übertrug den Bereich der Passagierabfertigung des Betriebsteils S auf eine neu gegründete Gesellschaft....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 49/17
...Juli 2007 im Wege eines Betriebsübergangs auf die Beklagte übergegangen ist. 28 bb) Der Senat hat bereits entschieden, dass Zeiten der Berufsausbildung im Rahmen von § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB zu berücksichtigen sind, soweit die Ausbildung nach Vollendung des 25. Lebensjahrs des Auszubildenden erfolgte (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 - AP BGB § 622 Nr. 57 = EzA BGB § 622 nF Nr. 60)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 456/09
...Senat 8 AZR 1023/12 Betriebsübergang - Leiharbeitsunternehmen Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. April 2012 - 5 Sa 436/11 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen seit dem 1. April 2011 ein Arbeitsverhältnis besteht. 2 Der Kläger war seit 16....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 1023/12
...Zur Begründung hat es ausgeführt: 11 Hinsichtlich der Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Vereinbarung des Klägers mit dem Betriebsübernehmer bei Letzterem fortgesetzt haben, sei der Kläger nicht zur Ausübung des Widerrufs berechtigt, weil es aufgrund des Betriebsübergangs an einer Beendigung der Arbeitsverhältnisse i.S. von § 7 Abs. 1 des Versicherungsvertrages fehle. 12 Hinsichtlich...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 411/13