...Die Überbrückungszulage ruht im vollen Umfang bei - Einkünften aus Erwerbstätigkeit einschließlich fremder Betriebsrenten/Pensionen, - Bezug sonstiger anrechenbarer Zahlungen (allg. Bestimmungen, Ziffer 4). Die Überbrückungszulage endet mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter - das 63....