...Der bisher für Sie zuständige Betriebsrat bleibt zunächst zuständig, ist jedoch rechtlich verpflichtet, einen Wahlvorstand zu bestellen, um die Bildung eines neuen Betriebsrates in die Wege zu leiten. 4. Hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommene Maßnahmen: Es sind keine Änderungen geplant....