...Da auch diese Zeit vor und nach der Räumung vulnerabel sei, dann jedoch niemand anwesend sei, der eine Gefährdung melden könne, so dass das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten nicht greifen könne, sei eine Erweiterung der Betreuung auf die Wirkkreise der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitssorge unabdingbar. Der Betreuer hat in seinem Übernahmebericht vom 9....