...Während die Betreuung einer lebenden Person ständige Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit sowie Reisebereitschaft erfordere, umfasse die Nachlasspflegschaft überwiegend Verwaltungsaufgaben, die der Nachlasspfleger zumeist von seinem Schreibtisch aus erledigen könne. Der zeitliche Aufwand sei deutlich geringer als bei der Betreuung einer Person....