...Auch wenn der Einwilligungsvorbehalt in dem angeordneten Bereich – wie das Landgericht meint – von geringer praktischer Relevanz wäre und dem Betreuer bei seiner Tätigkeit behilflich sein könnte, ändert das nichts an der erheblichen Eingriffsintensität eines solchen Vorbehalts, der, will er einer Grundrechtsprüfung standhalten, immer auch verhältnismäßig, also insbesondere erforderlich sein muss. 16...